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Dienstag, 22. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Domainrecht“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.11.2011
- I ZR 150/09 -

Bundesgerichtshof zur Haftung des Admin-C

Admin-C muss von sich aus überprüfen, ob automatisiert registrierte Domainnamen Rechte Dritter verletzen

Der administrative Ansprechpartner, der bei Registrierung eines Domainnamens immer dann benannt werden muss, wenn der Anmelder nicht im Inland wohnt, kann in Fällen in Anspruch genommen werden, in denen der registrierte Domainname Rechte Dritter verletzt. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls betreibt unter der Bezeichnung "Basler Haar-Kosmetik" unter anderem im Internet einen Versandhandel für Haarkosmetikprodukte und Friseurbedarf. Sie fühlt sich durch eine unter dem Domainnamen www.baslerhaarkosmetik.de registrierte Internetseite in ihrem Namensrecht verletzt. Der Domainname ist von einer in Großbritannien ansässigen Gesellschaft bei der DENIC, der Genossenschaft, die die Domainnamen mit dem Top-Level-Domain ".de" vergibt, angemeldet worden. Als administrativer Ansprechpartner (so genannter Admin-C) für den Domainnamen war der Beklagte registriert.Die Klägerin wandte sich... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.10.2011
- I ZR 131/10 -

DENIC muss Domainnamen in Fällen eindeutigen Missbrauchs löschen

Unternehmen mit Sitz in Panama hat kein Anspruch auf Registrierung der Domain "regierung-oberfranken.de"

Die Registrierung von Domainnamen bei der DENIC erfolgt über ein automatisiertes Verfahren, und unterliegt seitens der DENIC keinerlei Prüfung. Wird die DENIC auf eine mögliche Rechtsverletzung bei der Registrierung hingewiesen, ist sie nur dann gehalten, die Registrierung des beanstandeten Domainnamens zu löschen, wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für sie ohne weiteres feststellbar ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist der Freistaat Bayern, dessen Staatsgebiet in sieben Regierungsbezirke unterteilt ist. Die Beklagte ist die DENIC, eine Genossenschaft, die die Domainnamen mit dem Top-Level-Domain ".de" vergibt. Der Kläger hat festgestellt, dass unter dieser Top-Level-Domain zugunsten mehrerer Unternehmen mit Sitz in Panama sechs Domainnamen registriert... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 03.06.2010
- C-569/08 -

EuGH zum Widerruf spekulativer oder missbräuchlicher Registrierungen von "eu"-Domainnamen

Bei Erfüllung der vom Gericht aufgestellten Missbrauchskriterien kann Domainname entzogen werden

Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat die Kriterien präzisiert, die für den Widerruf spekulativer oder missbräuchlicher Registrierungen von Namen der Domäne oberster Stufe „.eu“ gelten. Bei der Beurteilung, ob ein Domänenname bösgläubig registriert wurde, sind alle im Einzelfall erheblichen Faktoren zu berücksichtigen.

Am 7. Dezember 2005 wurde mit der Registrierung von Namen der Domäne oberster Stufe „.eu“ begonnen. Diese Registrierung, mit der die „European Registry for Internet Domains“ (EURid) in Brüssel betraut ist, begann gestaffelt in drei Phasen, wobei in jeder dieser Phasen ein früher eingereichter Registrierungsantrag Vorrang vor einem später eingereichten besitzt. Die ersten beiden Phasen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Finanzgericht Köln, Urteil vom 20.04.2010
- 8 K 3038/08 -

FG Köln: Verkauf einer Internet-Domain steuerfrei

Domainverkauf weist keinen steuerbaren Bezug zu Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes auf

Der Erlös aus dem Verkauf einer Internet-Domain unterliegt nicht der Einkommensteuer, wenn der Verkauf außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgt und der Verkäufer nicht gewerblich handelt. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger in dem Verfahren 1999 bei der DENIC eine Internet-Domain registrieren lassen und diese 2001 für 15.000,- DM verkauft. Das Finanzamt sah hierin eine nach § 22 Nr. 3 EStG zu besteuernde sonstige Leistung. Denn der Kläger habe gegen Zahlung eines Entgelts auf seine Nutzungsmöglichkeit der Domain verzichtet.Dem ist das Finanzgericht... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.02.2009
- I ZR 135/06 -

BGH: Das bloße Halten einer Domain verletzt keine Rechte

Domain "ahd.de" muss nicht gelöscht werden - Firma wurde nach Registrierung gegründet

Der Bundesgerichtshof hat erneut darüber entschieden, inwieweit Unternehmen dagegen vorgehen können, dass ihre Geschäftsbezeichnung von Dritten als Domainname registriert und benutzt wird.

Die Klägerin, die ihren Kunden die Ausstattung mit Hard- und Software anbietet, benutzt seit Oktober 2001 zur Bezeichnung ihres Unternehmens die Abkürzung "ahd". Die Beklagte (eine GmbH) hat mehrere tausend Domainnamen auf sich registrieren lassen, um sie zum Kauf oder zur entgeltlichen Nutzung anzubieten, darunter seit Mai 1997 auch den Domainnamen "ahd.de". Vor dem Sommer 2002 enthielt... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 12.07.2007
- 6 U 123/06 -

schlaubetal.de - Weder Amt Schlaubetal noch Gemeinde Schlaubetal haben Anspruch auf die Domain

Weder Amt Schlaubetal noch Gemeinde Schlaubetal haben Anspruch auf die Internet-Domain schlaubetal.de. Das Schlaubetal ist eine geographische Bezeichnung für das 227 qkm große Tal, durch das der Fluss Schlaube fließt. Diese Region ist nicht deckungsgleich mit dem Gebiet des Amtes Schlaubetal oder der Gemeinde Schlaubetal, führte das Oberlandesgericht Brandenburg aus. Die Internetnutzer erwarten unter der Website www.schlaubetal.de keine Informationen über das Amt oder die Gemeinde Schlaubetal, sondern über die Region als Naturpark, ein überregional bekanntes und beliebtes Ausflugsgebiet.

Das in der Stadt Müllrose ansässige Amt Schlaubetal wurde im Jahre 1992 gegründet. Zu diesem Amt gehört auch die Gemeinde Schlaubetal, die aus einem Zusammenschluss der Gemeinden Bremsdorf, Fünfeichen und Kieselwitz im Jahre 2003 hervorgegangen ist. Das Amt Schlaubetal hat einen in Form einer GmbH organisierten Reiseveranstalter und dessen Geschäftsführer vor dem Landgericht Frankfurt... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Kammergericht Berlin, Urteil vom 29.05.2007
- 5 U 153/06 -

Staatsnamen sind für private Internetadressen tabu - Staat hat ausschließliches Nutzungsrecht

Staat kann sich auf § 12 BGB berufen und Unterlassung verlangen

Privatleute dürfen keine Staatsnamen für ihre Internetadressen nutzen. Dem jeweiligen Staat steht immer ein ausschließliches Nutzungsrecht an seinem Namen zu - ganz gleich, ob der Name in der Landessprache oder in der deutschen Übersetzung genutzt wird. Das hat das Kammergericht entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Privatperson Domains wie tschechische-republik.de oder tschechische-republik.com für sich angemeldet. Hiergegen klagte Tschechien mit Erfolg.Das Berliner Kammergericht - wie schon zuvor das Berliner Landgericht - führte in seiner Entscheidung aus, dass hinter einem Staatsnamen im Internet nicht eine Privatperson mit kommerziellen Interessen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.10.2006
-  III R 6/05 -

Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens können nicht abgeschrieben werden

Internetadresse ist ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut

Die Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens können nicht abgeschrieben werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Der Erfolg eines Internet-Auftritts hängt maßgeblich von dem Domain-Namen ("Internet-Adresse") ab, unter welchem der Auftritt im Internet besucht werden kann. Ist der gewünschte Domain-Name bereits vergeben, werden deshalb mitunter hohe Beträge dafür ausgegeben, um den Domain-Namen von dessen Inhaber zu erwerben.Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs sind Aufwendungen, die... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.02.2007
- I ZR 59/04  -

Domainname kann auch auf den Namen eines Vertreters registriert werden

BGH verneint Tatbestand der Namensanmaßung

Nach der bisherigen Rechtsprechung war bereits die Registrierung eines fremden Namens als Domainname ein unbefugter Namensgebrauch, gegen den der Namensträger unter dem Aspekt der Namensanmaßung vorgehen konnte. Das gilt jedoch nicht, wenn der Domainname im Auftrag eines Namensträgers reserviert worden ist. Wegen des im Domainrecht unter Gleichnamigen geltenden Prioritätsprinzips, wonach eine Domain allein demjenigen zusteht, der sie zuerst für sich hat registrieren lassen, müssen die anderen Namensträger aber zuverlässig und einfach überprüfen können, ob eine der derartige Auftragsreservierung vorlag. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob es unter bestimmten Umständen zulässig sein kann, einen fremden Domainnamen für sich zu registrieren.Der Kläger trägt den Familiennamen Grundke. Er hat sich dagegen gewandt, dass der Domainname "grundke.de" für den Beklagten registriert ist, und hat von diesem die Freigabe des Domainnamens verlangt. Der Beklagte heißt... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Landgericht München I, Beschluss vom 05.01.2007
- 33 O 177/07 -

Kennzeichen "Elster" darf nur mit Zustimmung der Finanzverwaltung verwendet werden

"Elster" ist eingetragene Marke

Der Freistaat Bayern (Bayrisches Landesamt für Steuern) vertreten durch das Landesamt für Finanzen hat per einstweiliger Verfügung vor dem Landgericht München erwirkt, dass die Firma Buhl Data Services GmbH die Domain www.d-elster.de bis auf weiteres nicht mehr zur Ankündigung, Bewerbung oder zum Download einer Software zur elektronischen Bearbeitung und Übermittlung von Daten zur Abgabe einer Steuererklärung benutzen darf.

Das Landgericht München I hat der Fa. Buhl Data Services GmbH, Neunkirchen die Verbreitung eines Steuerformulars unter der Bezeichnung D-Elster und die Verwendung der Domain www.d-elster.de untersagt.Das Bayerische Landesamt für Steuern stützte seinen Antrag auf die Kennzeichenrechte des Freistaates Bayern aus dessen beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldeter Marke... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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