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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dauerobservation“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 27.11.2013
- 13 K 1715/13 -
Dauerobservation eines ehemaligen sicherungsverwahrten Sexualstraftäter unzulässig
Fehlende gesetzliche Grundlage begründet Rechtswidrigkeit der Observation
Die dauerhafte Observation eines ehemaligen sicherungsverwahrten Sexualstraftäter ist wegen fehlender gesetzlicher Grundlage rechtswidrig und damit unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urt. v. 17.12.2009 - 19359/04) über die Unzulässigkeit der nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung wurde ein mehrfach bestrafter Sexualtäter im Februar 2012 aus der Sicherungsverwahrung entlassen. Er wurde nachfolgend an sieben Tagen der Woche, 24 Stunden am Tag außerhalb seiner Wohnung von vier Zivilpolizisten observiert. Begründet wurde die Maßnahme damit, dass der ehemalige Sicherungsverwahrte zwar seine auferlegten Termine etwa bei der Bewährungshilfe oder dem Therapeuten nachkam, jedoch keinen Job oder einen anderweitig... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.07.2013
- 5 A 607/11 -
Dauerobservation eines rückfallgefährdeten Sexualstraftäters rechtmäßig
Vom Straftäter ausgehende erhebliche konkrete Gefahr rechtfertigt Observation und damit einhergehende Auswirkungen für die Angehörigen
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die polizeiliche Observation eines hochgradig rückfallgefährdeten Sexualstraftäters für rechtmäßig erklärt. Die Auswirkungen der Observation auf die Familienangehörigen, die ihn in ihrem Haus aufgenommen hatten, sind hinzunehmen.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Angehörige der Kläger war zweimal wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung verurteilt worden. Er hatte zuletzt eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren voll verbüßt. Obwohl zwei Gutachter gegen Ende des Jahres 2008 zu dem Ergebnis gekommen waren, dass er künftig mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche Straftaten begehen werde, durch... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 14.02.2013
- 4 K 1115/12 -
Keine polizeiliche Dauerobservation eines früheren Sexualstraftäters
Baden-Württemberg fehlt es für jahrelange Observation an Rechtsgrundlage
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat es der Polizeidirektion Freiburg untersagt, die Observation eines mehrfach verurteilten Sexualstraftäters weiter fortzuführen. Für die jahrelange Observation als rückfallgefährdet angesehener Sexualstraftäter zum Zwecke der Verhinderung erneuter Sexualstraftaten fehlt es in Baden-Württemberg derzeit an einer Rechtsgrundlage.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war im September 2010 aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden. In ihr hatte er sich zwanzig Jahre lang - davon zehn Jahre zu Unrecht - befunden, weil er in der Zeit von 1976 bis 1985 Vergewaltigungen begangen hatte, dafür mehrfach verurteilt und seit Verbüßung... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.11.2012
- 1 BvR 22/12 -
Dauerobservation eines entlassenen Sicherungsverwahrten kann nur vorläufig auf polizeirechtliche Generalklausel gestützt werden
Überwachung muss sich auf hinreichend aktuelle Tatsachengrundlagen zur Einschätzung der Gefährlichkeit stützen
Auch im Eilrechtsschutzverfahren muss sich die verwaltungsgerichtliche Prüfung, ob die Dauerobservation eines aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Mannes rechtmäßig ist, auf hinreichend aktuelle Tatsachengrundlagen zur Einschätzung seiner Gefährlichkeit stützen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und wies den Fall daher an das Verwaltungsgericht Freiburg zurückverwiesen. Nicht beanstandet hat das Gericht, dass die Verwaltungsgerichte die polizeirechtliche Generalklausel im Eilrechtsschutzverfahren noch als ausreichende Rechtsgrundlage für die Dauerobservation des Beschwerdeführers angesehen haben. Die Generalklausel kann den Behörden ermöglichen, auf unvorhergesehene Gefahrensituationen auch mit im Grunde genommen näher regelungsbedürftigen Maßnahmen vorläufig zu reagieren. Das Schließen etwaiger Regelungslücken liegt in der Verantwortung des Gesetzgebers.
Die Polizeigesetze der Länder enthalten jeweils eine so genannte Generalklausel (wie zum Beispiel § 1 in Verbindung mit § 3 des baden-württembergischen Polizeigesetzes). Sie regelt die Befugnisse der Polizeibehörden nur allgemein und in sehr offen formulierter Weise: Danach können diese zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung diejenigen Maßnahmen treffen, die ihnen nach ... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 28.11.2012
- 6 K 745/10 -
Dauerobservation: Aus Sicherungsverwahrung Entlassener Sexualstraftäter durfte dauerhaft überwacht werden
Dauerobservation des Sexualstraftäters Walter H. war rechtmäßig / Damalige Gefahrenprognose der Polizei nicht zu beanstanden
Die Observation des in der Öffentlichkeit als Walter H. bekanntgewordenen Klägers durch die Polizei in der Zeit vom 12.05.2010 bis 02.09.2011 war rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Saarlouis.
In dem zugrunde liegenden Fall war die polizeiliche Dauerüberwachung des in der Öffentlichkeit als Walter H. bekanntgewordenen Klägers angeordnet worden, nachdem der Bundesgerichtshof die nachträgliche Sicherungsverwahrung des Klägers unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aufgehoben hatte. Der Kläger ist der Ansicht, im Saarländischen... Lesen Sie mehr
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