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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „BVerfG-Vorlage“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 14.09.2023
- 2 BvR 107/21 -
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Thüringer AfD-Landtagsfraktion gegen Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zur Härtefallverordnung
Härtefall-Kommission für Ausländer darf bestehen bleiben
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde der Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) im Thüringer Landtag nicht zur Entscheidung angenommen. Diese richtet sich gegen das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 16. Dezember 2020 - VerfGH 14/18 -, welches die Thüringer Verordnung über die Härtefallkommission (Härtefallverordnung) betrifft.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof entschied auf eine abstrakte Normenkontrolle der Beschwerdeführerin hin mit Urteil vom 16. Dezember 2020 - VerfGH 14/18 -, dass die Thüringer Verordnung über die Härtefallkommission – die Härtefallverordnung – mit der Thüringer Verfassung vereinbar sei. Zur Begründung führte er aus, einer Vorlage der bundesgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage des § 23 a Abs. 2 Satz 1 AufenthG an das Bundesverfassungsgericht habe es nicht bedurft, da diese Norm mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Die Besetzung der Härtefallkommission und das Verfahren, wie sie tätig werde, habe insbesondere nicht durch ein Parlamentsgesetz geregelt... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 24.11.2022
- 6 K 68/21 -
Finanzgericht Hamburg legt Neuregelung der Tonnagesteuer dem BVerfG vor
Ist die rückwirkende Neuregelung verfassungswidrig?
Das Finanzgericht Hamburg hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu der Frage angerufen, ob § 52 Abs. 10 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) vom 2. Juni 2021 (BGBl. I. 2021, 1259) insoweit verfassungswidrig ist, als darin die rückwirkende Anwendung des § 5 a Abs. 4 Sätze 5 bis 7 EStG in der Fassung des AbzStEntModG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 1998 beginnen, angeordnet wird.
Hintergrund der Vorlage ist eine mit dem AbzStEntModG rückwirkend ab Einführung der sog. Tonnagesteuer (§ 5 a EStG) im Jahr 1999 in Kraft getretene Neuregelung, die den sog. Unterschiedsbetrag betrifft. Ein solcher Betrag wird bei der erstmaligen Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage vom Finanzamt für jedes dem Schiffsbetrieb unmittelbar dienende Wirtschaftsgut und... Lesen Sie mehr
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