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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.11.1987
- 2/24 S 121/87 -
Kakerlaken im Hotelbungalow: Reisepreisminderung von 25 % gerechtfertigt
Vorhandensein von Kakerlaken stellt Reisemangel dar
Treten Kakerlaken in einem erheblichen Maße in einem Hotelbungalow auf, so stellt dies einen Reisemangel dar und rechtfertigt eine Reisepreisminderung von 25 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während eines Aufenthalts in einem Hotelbungalow auf Gran Canaria traten in erheblicher Anzahl Kakerlaken auf. Sie befanden sich vor allem im Waschbecken, in der Toilette und im Geschirr. Regelmäßig waren etwa 10 Tiere in der Nähe des Abfalleimers. Zudem wurde ein Nest mit 15 bis 20 Tieren hinter der Spüle gefunden. Die Reisenden klagten aufgrund dessen gegen den Reiseveranstalter auf Mängelansprüche.Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Reisenden. Diesen habe ein Anspruch auf Reisepreisminderung in Höhe von 25 % zugestanden (§§ 651 d Abs. 1, 651 c Abs.... Lesen Sie mehr
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