die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Bundesarbeitsgericht“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012
- 3 AZR 128/11 -
Arbeitnehmer hat aufgrund betrieblicher Übung Anspruch auf Vereinbarung eines Versorgungsrechts
Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitnehmer bei Erfüllung aller Voraussetzungen Versorgungsvertrag anzubieten
Bietet der Arbeitgeber vorbehaltlos über Jahre hinweg seinen Arbeitnehmern bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen den Abschluss eines Versorgungsvertrages an, der u. a. eine Versorgung nach beamtenähnlichen Grundsätzen vorsieht, so ist er aufgrund betrieblicher Übung verpflichtet, allen anderen Arbeitnehmern, die die Voraussetzungen erfüllen, den Abschluss eines inhaltsgleichen Versorgungsvertrages anzubieten. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts.
Die beklagte Landesbank des zugrunde liegenden Falls ist im Jahre 1972 aus einer Fusion hervorgegangen. Bestandteil des Fusionsvertrags ist eine „Personalvereinbarung“ (so genannte PV 72). Nach deren Nr. 3.2 können Mitarbeiter, die mindestens 20 Jahre im Kreditgewerbe beschäftigt waren, davon mindestens 10 Jahre bei den fusionierten Instituten oder bei der Bayerischen Landesbank - Girozentrale -, einen Rechtsanspruch auf Versorgung nach beamtenähnlichen Grundsätzen (so genanntes Versorgungsrecht) erhalten; über die Erteilung des Versorgungsrechtes entscheidet nach Nr. 3.2 PV 72 der Vorstand. Die Beklagte bot seit 1972 (nahezu) allen Arbeitnehmern, die eine Dienstzeit von... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012
- 8 AZR 639/10 -
Kein Betriebsübergang bei Beauftragung privater Hilfsorganisationen mit Notfallrettung
BAG zum Betriebsübergang auf einen Rettungszweckverband
Wird einer mit der Notfallrettung beauftragten privaten Hilfsorganisation dieser Auftrag gekündigt, so gehen die Arbeitsverhältnisse ihrer Arbeitnehmer infolge Betriebsübergangs nur dann auf den Träger des öffentlichen Rettungsdienstes über, wenn dieser die Notfallrettung selbst übernimmt, nicht jedoch, wenn er andere private Hilfsorganisationen damit betraut. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war Rettungssanitäter bei der D-GmbH. Dieser war auf der Grundlage des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vom Herbst 2006 vom beklagten Rettungszweckverband die Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransports in den Versorgungsbereichen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012
- 4 AZR 139/10 und 4 AZR 168/10 -
Arbeitgeberleistungen als Erfüllung eines Mindestlohnanspruchs nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
Welche Arbeitgeberleistungen können auf den Mindestlohn angerechnet werden und welche nicht?
Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis im Geltungsbereich eines nach § 5 TVG allgemeinverbindlichen oder in seiner Wirkung nach § 1 Abs. 3a AEntG 2007 (jetzt § 7 AEntG 2009) auf bisher nicht an ihn gebundene Arbeitsverhältnisse erstreckten Tarifvertrages liegt, hat gegen seinen Arbeitgeber einen Anspruch auf den dort geregelten Mindestlohn. Für die Frage, ob und inwieweit der Arbeitgeber diesen Anspruch durch anderweitige Leistungen erfüllt hat, kommt es darauf an, welchen Zweck die anderen Leistungen haben. Sie sind dann als funktional gleichwertig zum Mindestlohn anzusehen, wenn sie dazu dienen, die nach dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag vorausgesetzte „Normalleistung“ abzugelten, nicht jedoch, wenn sie über die vom Tarifvertrag vorausgesetzte Verpflichtung hinaus geleistete Arbeitsstunden oder unter demgegenüber besonderen Erschwernissen geleistete Arbeit vergüten sollen.
Das Bundesarbeitsgericht hat sich in zwei Rechtsstreitigkeiten mit hiermit im Zusammenhang stehenden Einzelfragen zu befassen. Die Arbeitsverhältnisse der beiden Kläger unterlagen im Streitzeitraum vom 1. Juli 2007 bis zum 30. Juni 2008 den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen des Gebäudereinigerhandwerks und der am 1. April 2008 in Kraft getretenen Verordnung über zwingende Mindestarbeitsbedingungen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012
- 2 AZR 258/11 -
Kündigung wegen "Stalking" einer Mitarbeiterin
"Stalking" kann einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen
Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertragliche Nebenpflicht schwerwiegend verstößt, die Privatsphäre und den deutlichen Wunsch einer Arbeitskollegin zu respektieren, nichtdienstliche Kontaktaufnahmen mit ihr zu unterlassen, dann kann die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein. Ob es zuvor einer einschlägigen Abmahnung bedarf, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Im vorliegenden Fall war der Kläger seit 1989 beim beklagten Land als Verwaltungsangestellter beschäftigt. Im Jahr 2007 teilte das Land ihm als Ergebnis eines Verfahrens vor der Beschwerdestelle nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes mit, dass eine Mitarbeiterin, die sich von ihm belästigt fühlte, weder dienstlich noch privat Kontakt mit ihm wünsche und dieser Wunsch vorbehaltlos... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012
- 6 AZR 596/10 -
Stellungnahme des Betriebsrats bei bevorstehenden Massenentlassungen durch Interessenausgleich ohne Namensliste möglich
Interessenausgleich muss Auffassung des Betriebsrats zur Unvermeidbarkeit der Kündigungen eindeutig widergeben
Beabsichtigt der Arbeitgeber Massenentlassungen, muss er gemäß § 17 Abs. 2 KSchG vor Erklärung der Kündigungen den Betriebsrat unterrichten. Nimmt der Betriebsrat hierzu Stellung, muss der Arbeitgeber gemäß § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG seiner Massenentlassungsanzeige gegenüber der Agentur für Arbeit diese Stellungnahme beifügen. Ist die Stellungnahme in einen der Massenentlassungsanzeige beigefügten Interessenausgleich integriert, ist der gesetzlichen Anforderung genügt. Einer separaten Stellungnahme in einem eigenständigen Dokument bedarf es nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wurde über das Vermögen der Arbeitgeberin des Klägers am 1. Oktober 2009 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Am selben Tag informierte dieser den bei der Schuldnerin gebildeten Betriebsrat über die geplanten Massenentlassungen.In einem am 8. Oktober 2009 geschlossenen Interessenausgleich ohne... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012
- 5 AZR 676/11 -
Arbeitszeitkonto – Kürzung von Zeitguthaben nur mit entsprechender betrieblicher Vereinbarung zulässig
Arbeitgeber darf Zeitguthaben auf Arbeitszeitkonto nicht ohne weiteres mit Minusstunden verrechnen
Das auf einem Arbeitszeitkonto ausgewiesene Zeitguthaben des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber nur mit Minusstunden verrechnen, wenn ihm die der Führung des Arbeitszeitkontos zugrunde liegende Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) die Möglichkeit dazu eröffnet. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist bei der Beklagten als Briefzustellerin beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden die für das Unternehmen der Beklagten geltenden Tarifverträge Anwendung. Diese sehen vor, dass die Arbeitnehmer innerhalb der Arbeitszeit Erholungszeiten erhalten, die in den Dienstplänen zu bezahlten Kurzpausen zusammengefasst sind. Außerhalb der... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012
- 9 AZR 529/10 -
Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer unzulässig
Bundesarbeitsgericht rügt Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot
Die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter in § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD benachteiligt Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unmittelbar und verstößt gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Die am 27. Oktober 1971 geborene und seit 1988 beim beklagten Landkreis beschäftigte Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls wollte festgestellt haben, dass ihr in den Jahren 2008 und 2009 und damit schon vor der Vollendung ihres 40. Lebensjahres über den tariflich vorgesehenen Urlaub von 29 Arbeitstagen hinaus jeweils ein weiterer Urlaubstag zugestanden hat. Sie war der Auffassung,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.02.2012
- 8 AZR 697/10 -
Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch: Schwerbehinderter Bewerber hat Anspruch auf Entschädigung wegen Benachteiligung
Ausbleiben einer Einladung nur bei offensichtlich fehlender fachlicher Eignung des Bewerbers gerechtfertigt
Ein öffentlicher Arbeitgeber hat gemäß § 82 Satz 2 SGB IX einen schwerbehinderten Menschen, der sich auf eine ausgeschriebene Stelle unter Mitteilung seiner Schwerbehinderteneigenschaft beworben hat, zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, es sei denn, diesem fehlt offensichtlich die fachliche Eignung für die ausgeschriebene Stelle. Eine unterbliebene Einladung ist ein Indiz für die Vermutung, der Bewerber sei wegen seiner Schwerbehinderung benachteiligt worden. Diese Vermutung kann der öffentliche Arbeitgeber durch den Beweis widerlegen, dass für die Nichteinladung nur solche Gründe vorgelegen haben, die nicht die fehlende Eignung des Bewerbers oder dessen Schwerbehinderung betreffen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der schwerbehinderte Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte sich bei der Beklagten auf eine Ausschreibung der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main als „Pförtner/Wächter“ beworben. In seiner Bewerbung hatte er auf seinen Grad der Behinderung von 60 hingewiesen. Bei der Beklagten besteht eine Rahmenvereinbarung zur Integration Schwerbehinderter. Nach dieser Integrationsvereinbarung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.02.2012
- 5 AZR 765/10 -
Bundesarbeitsgericht zur Vergütungserwartung bei Mehrarbeit
Bei Fehlen wirksamer Vergütungsregelung ist Arbeitgeber zur Vergütung von Mehrarbeit verpflichtet
Fehlt in einem Arbeitsvertrag eine (wirksame) Vergütungsregelung, ist der Arbeitgeber gemäß § 612 Abs. 1 BGB verpflichtet, geleistete Mehrarbeit zusätzlich zu vergüten, wenn diese den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Eine entsprechende objektive Vergütungserwartung ist regelmäßig gegeben, wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war als Lagerleiter zu einem monatlichen Bruttoentgelt von 1.800 Euro bei der beklagten Spedition tätig. Im Arbeitsvertrag hatten die Parteien eine wöchentliche Arbeitszeit von 42 Stunden vereinbart. Bei betrieblichem Erfordernis sollte der Kläger ohne besondere Vergütung zu Mehrarbeit verpflichtet sein. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.02.2012
- 9 AZR 487/10 -
Keine doppelten Urlaubsansprüche bei unwirksamer Kündigung
Arbeitnehmer muss sich Urlaub aus vorherigem Arbeitsverhältnis anrechnen lassen
Hat ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis gekündigt wurde, eine neue Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber aufgenommen, hat er dann keinen doppelten Urlaubsanspruch, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das erste Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls wurde bei der Beklagten als Fachexpertin für Fotogrammetrie eingestellt. Im Arbeitsvertrag sind 29 Arbeitstage Urlaub vereinbart. Nachdem die Beklagte das Arbeitsverhältnis mehrmals gekündigt hatte und die Klägerin ein anderweitiges Arbeitsverhältnis eingegangen war, wurden ihr im Kalenderjahr 2008 21 Arbeitstage Urlaub gewährt. Mit... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
