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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Blauzungenkrankheit“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 28.07.2009
- 1 K 831/08.TR und 1 K 103/09.TR -

VG Trier: Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit ist rechtmäßig

Verhinderung einer schnellen Verbreitung der Krankheit und des qualvollen Sterbens der Tiere legitimiert Impfmaßnahmen

Die vom Land Rheinland-Pfalz in Form einer Allgemeinverfügung ergangene Anordnung der jährlich zweimaligen Impfpflicht (im Zeitraum Mai bis August) für Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht entschieden.

Den Urteilen lagen die Klagen von drei von der Impfpflicht betroffenen Haltern von Rindern zugrunde, die sich zur Begründung ihrer Klagen u.a. darauf beriefen, dass die vom Land angeordnete Impfpflicht nicht von einer ordnungsgemäßen Rechtsgrundlage getragen sei. Ferner sei die Beibehaltung der im Jahre 2008 verfügten generellen Impfpflicht – mit zudem noch nicht zugelassenen Impfstoffen - in Anbetracht der rückläufigen Zahl von Erkrankungsfällen unverhältnismäßig. Es bestehe im Übrigen die Gefahr von Impfschäden (insbesondere Verkalbung, Sterilität, Tod), die gewichtiger seien als die Infektion selbst. Ihr Tierbestand sei gesund und mit an Sicherheit... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 25.06.2009
- 4 K 1431/09, 4 K 1429/09, 4 K 1419/09 und 4 K 1404/09 -

VG Stuttgart: Vieh-Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit rechtens

Nebenwirkungen durch Impfung sind nicht zu erwarten

Tierhalter, die Schafe, Ziegen oder weibliche oder männliche Zuchtrinder im Alter von über drei Monaten halten, müssen diese Tiere im Jahr 2009 gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden und die Eilanträge von vier Bauern gegen die vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum im Februar 2009 angeordnete Impfpflicht zurückgewiesen.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Stuttgart überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen Durchsetzung der Impfpflicht gegenüber dem Interesse der Bauern, vorerst ihre Tiere nicht impfen lassen zu müssen. Die Impfpflicht, die auf die europarechtliche Vorgaben umsetzende Blauzungenbekämpfungsverordnung gestützt ist, ist eine nach dem Grundgesetz zulässige Regelung der Berufsausübung.... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11.02.2009
- 20 CS 08.3419 -

Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit ist vorerst rechtmäßig

Blauzungenkrankheit verbreitet sich schnell

Die Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren für rechtmäßig befunden.

Seit 2008 wird in Deutschland gegen die sog. Blauzungenkrankheit, eine durch Insekten übertragene Tierkrankheit geimpft, die insbesondere bei Rindern, Schafen und Ziegen auftritt und tödlich verlaufen kann. Die Impfstoffe sind zwar noch nicht vom Friedrich-Löffler-Institut oder Paul-Ehrlich-Institut zugelassen, aber in Anbetracht der Ansteckungsgefahr vom Bundeslandwirtschaftsministerium... Lesen Sie mehr



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