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Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.03.2018
- 1 StR 277/17 -
BGH: Angaben eines Tatverdächtigen gegenüber Arzt im Beisein eines Polizisten kann Beweisverwertungsverbot unterliegen
Befunderhebung des Arztes führt zur Selbstbelastung des Patienten
Muss sich ein Tatverdächtiger zur ärztlichen Behandlung zwingend selbst belasten und hört dies ein anwesender Polizeibeamter mit, so dürfen die Angaben gegenüber dem Arzt nicht verwertet werden. Es liegt ein Beweisverwertungsverbot vor. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2017 hatte das Landgericht Traunstein eine 75-jährige Frau wegen Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen die Doppelhaushälfte, in der sie gelebt hatte, in Brand gesetzt zu haben. Das Landgericht war aufgrund von Angaben, welche die Angeklagte gegenüber einem Arzt getätigt hatte, von ihrer Täterschaft überzeugt. Die Angeklagte hatte vor der Tat eine große Menge von Psychopharmaka zu sich genommen, weswegen sie unter anderem von einer Kriminalkommissarin ins Krankenhaus gebracht wurde. Obwohl sie bereits der Polizei gegenüber gesagt hatte, von ihrem Schweigerecht... Lesen Sie mehr
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