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Freitag, 3. Mai 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Atemwegserkrankung“ veröffentlicht wurden

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21.01.2019
- L 9 U 159/15 -

Anerkennung von Atem­wegs­erkrankungen als Berufskrankheit setzt arbeits­platz­bezogenen Inhalationstest voraus

Tonerstaub macht nicht generell krank

Berufskrankheiten sind - ebenso wie Arbeitsunfälle - Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung. Hierzu zählen auch durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atem­wegs­erkrankungen. Nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand ist jedoch nicht davon auszugehen, dass Tonerpartikel- oder Laser­drucker­emissionen generell geeignet sind, beim Menschen Gesundheitsschäden zu verursachen. Im Einzelfall kann jedoch eine Verursachung nachgewiesen werden, allerdings nur durch einen arbeits­platz­bezogenen Inhalationstest. Dies entschied das Hessische Landes­sozial­gerichts.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein jetzt 63-jähriger Mann aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg war knapp 4 Jahre als Vervielfältiger in einem Kopierraum tätig. Infolge zunehmender Atemwegsbeschwerden beantragte er die Anerkennung einer Berufskrankheit. Er verwies darauf, täglich Kopier- und Druckaufträge im Umfang von 5.000 bis 10.000 Blatt in einem nur 30 m² großen Raum ausgeführt zu haben. Nach einer Arbeitsplatzanalyse und der Einholung von medizinischen Gutachten lehnte der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Anerkennung einer Berufskrankheit ab. Der Kausalzusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Atemwegserkrankung könne nicht belegt werden.... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Vergleich vom
- L 3 U 59/13 -

Atemwegserkrankung eines Karosseriemeisters ist als Berufskrankheit anzuerkennen

Bereits vorliegende Krankheit des Versicherten steht Ursächlichkeit einer Gefahrstoff­exposition für Atemwegserkrankung nicht entgegen

Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass eine durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankung als Berufskrankheit anzuerkennen ist. Bei der Prüfung der Kausalität zwischen Schadstoff­exposition und Atemwegserkrankung ist zu berücksichtigen, dass die Versicherten in dem gesundheitlichen Zustand geschützt sind, in dem sie mit dem gefährdenden Stoff konfrontiert werden. Eine vorliegende Krankheitsanlage des Versicherten steht daher der Ursächlichkeit der Gefahrstoff­exposition nicht entgegen.

Im zugrunde liegenden Fall war ein 1967 geborener Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis seit seinem 16. Lebensjahr als Karosserie- und Fahrzeugmeister im Karosseriebau tätig. Dabei war er unter anderem Lösungsmitteldämpfen, Motorenabgasen (Stickoxiden) und Stäuben (Schweißrauche, Schleifstäube) ausgesetzt. Bereits im Alter von 37 Jahren wurde bei ihm eine schwere obstruktive Atemswegserkrankung... Lesen Sie mehr