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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Architektenrecht“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.04.2022
- 29 U 185/20 -
Unvollständige Grundlagenermittlung eines Architekten führt nicht zur Schadensersatzpflicht für entgangene steuerliche Vergünstigungen
Kein Zurechnungszusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Steuerschaden
Ein mit der Grundlagenermittlung und Entwurfsplanung beauftragter Architekt hat seinen Auftraggeber über ein denkmalschutzrechtliches Genehmigungserfordernis aufzuklären. Zweck dieser Verpflichtung ist es, den Bauherrn in die Lage zu versetzen, die Realisierungschancen des Vorhabens einschätzen zu können. Nicht zum Schutzzweck der Verpflichtung gehört es dagegen, den Bauherrn vor etwaigen Steuerschäden im Zusammenhang mit bestehenden Genehmigungserfordernissen zu bewahren. Der Bauherr kann deshalb bei unvollständiger Grundlagenermittlung nicht Ersatz entgangener steuerlicher Vergünstigungen beanspruchen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Berufung der Bauherren zurückgewiesen.
Die Bauherren beabsichtigten die Sanierung einer Dachgeschosswohnung im Frankfurter Westend und beauftragten einen Architekten mit Architektenleistungen. Dieser klagte vor dem Landgericht ausstehendes Honorar ein. Die Bauherren beriefen sich dagegen u.a. auf Schadensersatzansprüche gegen den Architekten, da fälschlich erklärt worden sei, dass denkmalschutzrechtliche Gesichtspunkte beim Innenausbau unbeachtlich seien. Tatsächlich hätten sie bei richtiger Aufklärung das gesamte Bauvorhaben im Wege einer Sonderabschreibung (§ 7 h EStG) fördern lassen können. Ihnen sei wegen der unrichtigen Ausklärung damit ein Steuerschaden in Höhe von gut 5.000,00 € entstanden.... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 04.12.2019
- 9 U 10637/19 -
Architekt nicht zur Vertretung in Widerspruchsverfahren befugt
Vertretung in Widerspruchsverfahren eines Architekten stellt unerlaubte Rechtsdienstleistung dar
Außergerichtliche Rechtsdienstleistungen dürfen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erbracht werden, wenn sie als Nebenleistung zum jeweiligen Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören (§ 5 Rechtsdienstleistungsgesetz). Eine Nebenleistung in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn ein Architekt den Widerspruchsführer im Widerspruchsverfahren vertritt. Entscheidend ist insoweit, dass die Vertretung im Widerspruchsverfahren eine rechtliche Prüfung des konkreten Sachverhaltes erforderlich macht, die über eine rein schematische Anwendung von Rechtsnormen hinausgeht. Das hat das Oberlandesgerichts Koblenz entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Koblenz bestätigt.
Den Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte ist Architektin. Sie war und ist weder als Rechtsanwältin zugelassen noch wurde ihr auf sonstige Art und Weise das Recht eingeräumt, außergerichtlich Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Im Jahre 2015 hatte die Beklagte für die Eigentümer eines Grundstücks eine Bauvoranfrage gestellt, die negativ beschieden wurde. Gegen diesen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 23.01.2019
- 4 U 59/15 -
Überwachungspflicht des Architekten hinsichtlich der Bauausführung der Abwasserrohrleitungsführung
Verletzung der Überwachungspflicht begründet Schadensersatzhaftung
Ein Architekt muss bei der Errichtung eines Einfamilienhauses die Bauausführung der Abwasserrohrleitungsführung überwachen. Kommt er dieser Überwachungspflicht nicht nach, macht er sich haftbar. Dies hat das Oberlandesgerichts Brandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Eigentümer eines Einfamilienhauses gegen den zur Errichtung des Hauses beauftragten Architekten auf Zahlung von Schadensersatz. Sie warfen dem Architekten unter anderem vor, dass er den Bau der Abwasserableitungen nicht überwacht habe und es daher zu Mängeln kam. In den Abwasserableitungen kam es zu Verstopfungen. Der Architekt sah sich dafür... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 02.03.2017
- 8 U 152/15 -
Mit Bauüberwachung beauftragter Architekt muss Spiegelverkehrtheit eines Bauplans erkennen
Schadensersatzpflicht aufgrund Verletzung der Bauüberwachungspflicht
Wird einem mit der Bauüberwachung beauftragter Architekt von seinem Auftraggeber ein Bauplan übergeben, der die vorgesehene Produktionsrichtung spiegelverkehrt wiedergibt, muss er dies erkennen. Andernfalls haftet er auf Schadensersatz wegen Verletzung der Bauüberwachungspflicht. Jedoch muss sich der Auftraggeber ein Mitverschulden von mindestens 50 % anrechnen lassen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2010 wurde ein Architekt mit der Überwachung der Errichtung einer Produktionsstraße für Lackierarbeiten beauftragt. Von der Auftraggeberin erhielt er in diesem Zusammenhang einen Fundamentplan, der fälschlicherweise die Lackieranlage und die zugehörigen Fundamente spiegelverkehrt wiedergab. Die Produktionsrichtung war nach dem Plan:... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Hinweisbeschluss vom 02.01.2018
- 7 U 90/17 -
Vorbehaltlose Zahlung einer Schlussrechnung und Ingebrauchnahme eines neu errichteten Hauses ohne Mängelrüge stellt konkludente Abnahme einer Architektenleistung dar
Architekt darf von Billigung seiner Leistung als frei von wesentlichen Mängeln ausgehen
In der vorbehaltlosen Zahlung der Schlussrechnung und der Ingebrauchnahme des errichteten Hauses ohne Mängelrüge liegt eine konkludente Abnahme im Sinne von § 640 BGB der Architektenleistung. In diesem Fall darf nämlich der Architekt von der Billigung seiner Leistung als frei von wesentlichen Mängeln ausgehen. Auf eine spätere Mängelrüge kommt es dann nicht mehr an. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Beendigung der letzten Arbeiten an dem neu errichteten Einfamilienhaus im August 2010 bezog die Auftraggeberin das Haus. Die Schlussrechnung hatte sie bereits im September 2008 bezahlt. Ein Jahr nach der Ingebrauchnahme des Hauses rügte sie gegenüber dem Architekten einen Mangel an dem Haus. Nachfolgend kam es mit dem Architekten... Lesen Sie mehr
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14.11.2017
- 7 A 324/17 -
Zur Wiedereintragung in Architektenliste müssen aktuell gültige Voraussetzungen erfüllt sein
Kein Vertrauen auf frühere inzwischen abgeschaffte Ausnahmeregelung
Wurde ein Architekt auf eigenen Wunsch aus der Architektenliste gelöscht und beantragt er später die Wiedereintragung, müssen dazu die aktuell gültigen Voraussetzungen erfüllt sein. Ein Vertrauen auf den Bestand einer früheren inzwischen abgeschafften Ausnahmeregelung besteht nicht. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Hessen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein studierter Innenarchitekt war in den Jahren von 2002 bis 2012 in der Architektenliste Hessen eingetragen. Der Innenarchitekt kam in den Genuss der Eintragung, weil er aufgrund mehrjähriger Tätigkeit in mehreren Architekturbüros gute Fachkenntnisse als Architekt erworben hatte. Eine Ausnahmeregelung erlaubte in einem solchen Fall eine... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 05.04.2017
- 4 U 112/14 -
Widerspruch der Ausführungsplanung mit Baugenehmigung rechtfertigt außerordentliche Kündigung des Architektenvertrags
Architekt kann kein weiteres Honorar verlangen
Widerspricht die Ausführungsplanung eines Architekten der Baugenehmigung, so rechtfertigt dies die außerordentliche Kündigung des Architektenvertrags. Der Architekt kann dann kein weiteres Honorar verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2004 wurde eine Architektin mit dem Neubau eines Einfamilienhauses beauftragt. Nachfolgend stellte sich heraus, dass die Ausführungsplanung der Architektin im Widerspruch zur Baugenehmigung stand. So sollte ein Lichtschacht nach der Planung bis an die Grundstücksgrenze reichen. Genehmigt war aber nur eine Breite von 1 m. Die Garage... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 15.02.2017
- 7 U 72/16 -
Einbindung des Auftraggebers in Planung ohne Aufzeigen möglicher Risiken befreit Architekten nicht von Haftung
Zustimmung des Auftraggebers zur Planung steht unter stillschweigender Bedingung des Gelingens
Wird der Auftraggeber in den Planungen des Architekten mit einbezogen, so befreit dies den Architekten dann nicht von seiner Haftung für ein mangelhaftes Werk, wenn er den Auftraggeber nicht auf die Risiken der Planung hingewiesen hat. In diesem Fall steht die Zustimmung des Auftraggebers unter der stillschweigenden Bedingung des Gelingens. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2006 wurde eine Architektengesellschaft von der Stadt Hannover mit der Planung und Überwachung des Umbaus bzw. der Renovierung der Küche des Congress Centrums beauftragt. Nachfolgend stellten sich am Fußboden der Küche gravierende Mängel dar. Die Stadt machte dafür die Architektengesellschaft verantwortlich und erhob Klage auf Zahlung... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.02.2017
- VII ZR 242/13 -
BGH: Unwirksame AGB-Klausel zum Recht des Architekten im Schadensfall Mängelbeseitigung selbst auszuführen
Unangemessene Benachteiligung des Auftraggebers
Behält sich ein Architekt durch eine AGB-Klausel das Recht vor, in einem Schadensfall die Mängelbeseitigung selbst ausführen zu dürfen, so ist diese Bestimmung wegen einer unangemessenen Benachteiligung des Auftraggebers gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Auftraggeber gegen seinen Architekten auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von über 55.000 EUR wegen Mängel am Trockenbau und Schallschutz. Der Auftraggeber warf dem Architekten insoweit Planungsfehler und mangelhafte Objektüberwachung vor. Der Architekt lehnte eine Schadensersatzzahlung ab. Er verwies auf eine Klausel in den AGB des Vertrags,... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.07.2013
- BVerwG 8 C 9.12 -
EuGH-Vorlage des BVerwG zu den Voraussetzungen wann ein in Österreich tätiger "Planender Baumeister" in Bayern die Berufsbezeichnung "Architekt" führen darf
BVerwG erbittet Auslegung der EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Auslegung der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vorgelegt und erbittet eine Vorabentscheidung unter welchen Voraussetzungen ein in Österreich tätiger "Planender Baumeister" in Bayern die Berufsbezeichnung "Architekt" führen darf.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist deutscher Staatsangehöriger mit privaten Wohnsitzen sowohl in Österreich als auch in Bayern. 2007 legte er nach österreichischem Recht ("Maria-Theresianisches Privileg") die Prüfung als Baumeister ab. Seitdem praktiziert er als Planender Baumeister in Österreich, wo er sein Planungsbüro betreibt. Zuvor hatte er u.a. die Gesellen- und die Meisterprüfung... Lesen Sie mehr
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