die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Wuppertal“ veröffentlicht wurden
Arbeitsgericht Wuppertal, Urteil vom 01.03.2012
- 6 Ca 3382/11 -
Fristlose Kündigungen und Abmahnungen stellen kein Mobbing dar
Betriebsratsvorsitzende scheitert mit Klage auf Entschädigung und Schmerzensgeld in Höhe von 420.000 Euro wegen Mobbings
Das Arbeitsgericht Wuppertal hat die Klage einer Betriebsratsvorsitzenden auf Erhalt von Schmerzensgeld in Höhe von 420.000 Euro wegen Mobbings abgewiesen. Das Gericht sah keine Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin, wie behauptet, seitens des Arbeitgebers diskriminiert oder in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt wurde.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls die auf der Gala „Goldene Bild der Frau“ im März 2011 für ihr soziales Engagement ausgezeichnet wurde, ist bei der Beklagten seit 2000 als kaufmännische Angestellte beschäftigt. Seit August 2008 ist sie Vorsitzende des Betriebsrats. Ende 2010 und Anfang 2011 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit Zustimmung des Betriebsrats mehrmals fristlos. Sie wirft der Klägerin unter anderem vor, andere Mitglieder des Betriebsrats beleidigt und bedroht, ein Tierabwehrgerät im Betriebsratsbüro aufbewahrt und ihre Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht zu haben. Sie zweifelt an der von der Klägerin angezeigten Arbeitsunfähigkeit,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Arbeitsgericht Wuppertal, Urteil vom 31.03.2009
- 4 Ca 3853/08 -
Verdacht des Diebstahl eines Pakets Binden im Wert von 59 Cent - Fristlose Kündigung unwirksam
Vorsatz der eigenen Bereicherung kann nicht nachgewiesen werden
Eine Verkäuferin eines Discounters kann wegen des Vorwurfs des Diebstahls eines Paketes Binden im Wert von 0,59 € nicht fristlos gekündigt werden. Dies entscheide das Arbeitsgericht Wuppertal.
Die seit 2001 beschäftigte Klägerin benötigte nach Geschäftsschluss an einem Samstag noch ein Paket Binden. In Absprache mit einer Kollegin nahm sie ein Paket Binden mit und hinterlegte den Geldbetrag von 0,59 € auf einem Tisch im Aufenthaltsraum. Als am darauf folgenden Montag die Bezirksleiterin die Filiale besuchte und fragte nach, wem das Geld auf dem Tisch gehöre, erklärte die... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Arbeitsgericht Wuppertal, Urteil vom 24.07.2008
- 7 Ca 1177/08 -
Arbeitslohn ein Drittel unter Tarif ist sittenwidrig
Sittenwidrige Vergütung eines KfZ-Mechatronikers
Das Arbeitsgericht Wuppertal hat den Inhaber eines Autoreparaturbetriebs zur Nachzahlung von mehr als 6.000,- € an einen von ihm beschäftigten KfZ-Mechatroniker verurteilt.
Nach bestandener Ausbildung wurde der Kläger zu einer monatlichen Nettovergütung von 800,- € bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden übernommen. Bei den Steuerdaten des Klägers ergab sich hieraus eine Bruttovergütung von 1.034,98 €. Dies entspricht 55 % des Tariflohnes, den der Kläger bei einer ordnungsgemäßen Eingruppierung in die Entgeltgruppe 3 des Manteltarifvertrages... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Arbeitsgericht Wuppertal, Urteil vom 29.07.2008
- 4 Ca 1077/08 -
NRW: Lehrerin trägt Kopftuch - Kündigungsgrund
Nordrhein-westfälisches Schulgesetz verbietet politische, religiöse, weltanschauliche oder ähnliche Bekundungen
Das Arbeitsgericht Wuppertal hat die Klage einer muslimischen angestellten Lehrerin gegen eine durch das Land Nordrhein Westfalen ausgesprochene Kündigung zurückgewiesen.
Die Klägerin hatte sich trotz vorheriger Abmahnung geweigert, ihr Kopftuch – welches sie aus religiösen Gründen trägt – im Schulunterricht abzunehmen. Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Arbeitsgericht ausgeführt, dass das 2006 geänderte nordrhein-westfälische Schulgesetz politische, religiöse, weltanschauliche oder ähnliche Bekundungen verbiete.Verfassungsrechtliche... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Arbeitsgericht Wuppertal, Beschluss vom 15.06.2005
- 5 BV 20/05 -
Arbeitsgericht kippt Verhaltenskodex von Wal-Mart
Die Ethikrichtlinie von Wal-Mart ist in weiten Teilen ungültig – Mitarbeiter dürfen sich ineinander verlieben
Der Mitarbeiterkodex von Wal-Mart ist in weiten Teilen unwirksam. Das geht aus einem Beschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal hervor.
Das Gericht hat dem US-Handelskonzern Wal-Mart die Anwendung großer Teile seines Verhaltenskodexes für Mitarbeiter in Deutschland untersagt. Seit einem Jahr müssen Unternehmen, die an der New Yorker Börse gelistet sind, ihren Mitarbeitern Verhaltensregeln vorschreiben. Diese Regeln sollen aber vor allem auf den Umgang mit Kunden und Lieferanten abzielen. Bei Wal-Mart wird aber gleich... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
