die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Stuttgart“ veröffentlicht wurden
Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 18.05.2010
- 16 Ga 50/10 -
Fristlose Kündigung – Arbeitnehmer muss Dienstwagen umgehend zurückgeben
Auch bei noch anhängigem Verfahren hinsichtlich der Zulässigkeit der Kündigung ist Fahrzeug abzugeben
Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt wurde, muss den bis dahin überlassenen Dienstwagen umgehend an den Arbeitgeber zurückgeben. Das gilt auch dann, wenn über die Rechtmäßigkeit der Kündigung noch gestritten wird und der Arbeitnehmer dagegen gerichtlich vorgeht. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wurde einem Arbeitnehmer fristlos gekündigt. Für seine Arbeit war ihm ein Dienstfahrzeug überlassen worden, das er auch privat nutzen konnte. Nach der fristlosen Kündigung verlangte der Arbeitgeber die Herausgabe des Wagens. Der Arbeitnehmer wollte daraufhin vor Gericht im Eilverfahren feststellen lassen, dass er den Dienstwagen weiterhin privat nutzen darf.Sein Anliegen blieb jedoch ohne Erfolg. Nach Ansicht des Arbeitsgerichts Stuttgart ist ein Dienstwagen nach einer außerordentlichen fristlosen Kündigung auch dann zurückzugeben, wenn der Arbeitnehmer vor Gericht gegen die Kündigung klagt. Einer ausdrücklichen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 15.04.2010
- 17 Ca 8907/09 -
Bewerber abgelehnt – Bezeichnung als “Ossi“ stellt keine entschädigungswürdige Diskriminierung dar
"Ossis" sind keine eigene Ethnie
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer dessen Bewerbung bei einem Unternehmen mit dem Vermerk "(-) Ossi" abgelehnt wird, keinen Anspruch auf Entschädigung wegen geltend gemachter Benachteiligung aus Gründen der ethnischen Herkunft als Ostdeutscher hat.
Im zugrunde liegenden Fall hatte sich die aus der ehemaligen DDR (Ostberlin) stammende und vor der Wende in die Bundesrepublik übergesiedelte Klägerin im Juli 2009 bei der Beklagten erfolglos auf ein Stellenangebot beworben. Auf dem zurückgesendeten Lebenslauf befand sich unter anderem der Vermerk “(-)OSSI“. Die Klägerin verlangte daraufhin von der Beklagten, einem in Stuttgart ansässigen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Arbeitsgericht Stuttgart, Beschluss vom 29.04.2008
- 12 BV 109/07 -
Mitbestimmungsregelung von Porsche: VW-Konzernbetriebsrat verliert Rechtstreit gegen Porsche
Mitbestimmungsvereinbarung der Porsche Holding ist rechtmäßig
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat die Mitbestimmungsregelung von Porsche gebilligt. Wegen des fehlenden Einflusses auf VW habe man dessen Gremien nicht einbeziehen müssen, befanden die Richter. Die Mitbestimmungsvereinbarung zwischen Porsche und seinem Betriebsrat war ohne das Mitwirken der Arbeitnehmervertreter von Volkswagen zustande gekommen.
Die Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Porsche Automobil Holding SE ist - zum jetzigen Zeitpunkt - wirksam. Das Arbeitsgericht Stuttgart hat die Anträge des Konzernbetriebsrats der Volkswagen AG zurückgewiesen. Dieser hatte im Wesentlichen die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit der am 20.06.2007 geschlossenen Beteiligungsvereinbarung und die Herbeiführung einer... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
