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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Oberhausen“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Oberhausen, Urteil vom 24.11.2011
- 2 Ca 1013/11 -

Angestellter eines Handy-Shops haftet nicht für entwendete Mobiltelefone

Bei leichtestem Grad der Fahrlässigkeit besteht keine Schadensersatzpflicht

Ein Angestellter eines Handy-Shops kann nicht zur Zahlung von Schadensersatz herangezogen werden, wenn während eines Verkaufsgesprächs aus dem zum Laden gehörenden Lager hochwertige Mobiltelefone entwendet werden. Dies entschied das Arbeitsgericht Oberhausen.

Die Parteien des zugrunde liegenden Falls stritten über die Zahlung von restlichem Gehalt aus ihrem beendeten Arbeitsverhältnis sowie über die Verpflichtung des Arbeitnehmers, für 12 gestohlene hochwertige Mobiltelefone Schadenersatz in Höhe von 6.040 Euro zu leisten.Der Kläger, der ausgebildeter Einzelhandelskaufmann ist, war in der Zeit vom 1. März 2011 bis zum 28. Mai 2011 als technischer Verkaufsberater mit einem Gehalt in Höhe von 1.200 Euro brutto bei 40 Stunden Wochenarbeitszeit beschäftigt. Zusätzlich erhielt er noch Provisionen. Diese beliefen sich für die Monate April und Mai 2011 auf einen Betrag in Höhe von 236,30 Euro.... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Oberhausen, Außergerichtliche Einigung vom
- 4 Ca 1228/09 -

Arbeitgeber sprach fristlose Kündigung wegen Stromdiebstahls (Handyaufladens) aus

Schaden für einmaliges Laden eines Handyakkus: ca. 0,015 Cent an Strom

Ob es rechtmäßig ist, einem Arbeitnehmer für das Aufladen seines Handys fristlos zu kündigen, bleibt offen. Das Arbeitsgericht Oberhausen musste in diesem Fall, der deutschlandweit für Aufsehen sorgte, nicht (mehr) entscheiden.

Im zugrunde liegenden Fall hat ein Arbeitnehmer sein Mobilfunktelefon im Betrieb an einer verdeckten Stelle aufgeladen ohne hierfür eine ausdrückliche Genehmigung eingeholt zu haben. Ferner machte er trotz Verbots ein Foto seines Arbeitsplatzes mit den dort befindlichen Maschinen. Angeblich, weil er seinem Sohn, den Arbeitsplatz zeigen wollte.Der Arbeitgeber meinte,... Lesen Sie mehr




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