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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Nürnberg“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 09.02.2017
- 11 Ca 340/16 -

Arbeitsvertragliche Ausschlussklausel zum Verfall von "Ansprüchen beider Parteien aus dem Arbeitsverhältnis" wirksam

Nach Wortlaut der Klausel fehlende Ausnahme der Ansprüche aufgrund Vorsatzhaftung und Mindestlohn unbeachtlich

Regelt eine arbeitsvertragliche Ausschlussklausel den Verfall von "Ansprüchen beider Parteien aus dem Arbeitsverhältnis", ohne zugleich nach dem Wortlaut die Ansprüche aufgrund Vorsatzhaftung und auf den Mindestlohn ausdrücklich auszunehmen, ist die Klausel wirksam. Sie ist insofern auszulegen, dass sie Ansprüche aufgrund einer Vorsatzhaftung und auf den Mindestlohn nicht erfassen soll. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Nürnberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein gekündigter Arbeitnehmer im Januar 2016 auf Abgeltung seines Resturlaubs für das Jahr 2015. Der ehemalige Arbeitgeber weigerte sich unter Hinweis auf die im Arbeitsvertrag geregelte Ausschlussklausel, wonach Ansprüche beider Parteien aus dem Arbeitsverhältnis drei Monate nach Fälligkeit verfallen, zu zahlen. Die Kündigung hatte das Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum Juli 2015 beendet, so dass der Urlaubsabgeltungsanspruch im Januar 2016 zu spät geltend gemacht worden sei. Der Arbeitnehmer ließ dies nicht gelten. Er hielt die Klausel für unwirksam, da sie nach ihrem Wortlaut Ansprüche aufgrund einer Vorsatzhaftung... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 16.11.2007
- 13 Ca 5293/07 -

ArbG Nürnberg wirft Bahn wegen Anrufung verschiedener deutscher Arbeitsgerichte mit dem Antrag auf bundesweites Streikverbot willkürliches und rechtsmissbräuchliches Verhalten vor

Arbeitsgericht Nürnberg verweist Rechtsstreit an das Arbeitsgericht Frankfurt/M.

Das Arbeitsgericht Nürnberg hat sich durch Beschluss vom 16.11.2007 zur Entscheidung über den Rechtsstreit zwischen Bahnunternehmen und der GdL auf Unterlassung von Streikmaßnahmen und Streikaufrufen sowie auf Feststellung der Nichtgeltung des durch den Streik begehrten GdL-Tarifvertrags für unzuständig erklärt und den Rechtsstreit an das örtlich zuständige Arbeitsgericht Frankfurt am Main - Sitz der Gewerkschaft GdL - verwiesen.

Das Arbeitsgericht hat seine Entscheidung im wesentlichen damit begründet, die Zuständigkeit aus dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung nach § 32 ZPO genüge zur Begründung für den Gerichtsort Nürnberg in dieser Konstellation, in der es um ein bundesweites Verbot gehe, nicht.Die Bahnunternehmen hätten zur Bewältigung des Konflikts eine Vielzahl von Arbeitsgerichten... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 08.08.2007
- 13 Ga 65/07 -

Arbeitsgericht Nürnberg verbietet vorläufig den Lokführerstreik

Volkswirtschaft drohten immense wirtschaftliche Schäden

In einem Eilverfahren hat das Arbeitsgericht Nürnberg entschieden, dass der für Donnerstag geplante Lokführerstreik nicht stattfinden darf. Es hat sogar alle Streiks bis zum 30.09.2007 untersagt.

Der Streik sei vorläufig zu untersagen, führte das Gericht in den Entscheidungsgründen aus. Es bestünden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angekündigten Streiks.Durch den Streik drohten nicht nur den Antragstellern, sondern der gesamten Volkswirtschaft insbesondere in der Hauptreisezeit immense wirtschaftliche Schäden. Ein mögliches Streikrecht der Antragsgegnerin werde... Lesen Sie mehr




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