die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Nürnberg“ veröffentlicht wurden
Arbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 16.11.2007
- 13 Ca 5293/07 -
ArbG Nürnberg wirft Bahn wegen Anrufung verschiedener deutscher Arbeitsgerichte mit dem Antrag auf bundesweites Streikverbot willkürliches und rechtsmissbräuchliches Verhalten vor
Arbeitsgericht Nürnberg verweist Rechtsstreit an das Arbeitsgericht Frankfurt/M.
Das Arbeitsgericht Nürnberg hat sich durch Beschluss vom 16.11.2007 zur Entscheidung über den Rechtsstreit zwischen Bahnunternehmen und der GdL auf Unterlassung von Streikmaßnahmen und Streikaufrufen sowie auf Feststellung der Nichtgeltung des durch den Streik begehrten GdL-Tarifvertrags für unzuständig erklärt und den Rechtsstreit an das örtlich zuständige Arbeitsgericht Frankfurt am Main - Sitz der Gewerkschaft GdL - verwiesen.
Das Arbeitsgericht hat seine Entscheidung im wesentlichen damit begründet, die Zuständigkeit aus dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung nach § 32 ZPO genüge zur Begründung für den Gerichtsort Nürnberg in dieser Konstellation, in der es um ein bundesweites Verbot gehe, nicht.Die Bahnunternehmen hätten zur Bewältigung des Konflikts eine Vielzahl von Arbeitsgerichten angerufen, immer mit dem Ziel, Streikmaßnahmen der GdL bundesweit zu untersagen. Immer dann, wenn die Gerichte zu erkennen gegeben hätten, den Rechtsstreit nach Frankfurt verweisen zu wollen, hätten sie die Anträge wieder zurückgenommen und ein anderes Gericht angerufen.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Arbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 08.08.2007
- 13 Ga 65/07 -
Arbeitsgericht Nürnberg verbietet vorläufig den Lokführerstreik
Volkswirtschaft drohten immense wirtschaftliche Schäden
In einem Eilverfahren hat das Arbeitsgericht Nürnberg entschieden, dass der für Donnerstag geplante Lokführerstreik nicht stattfinden darf. Es hat sogar alle Streiks bis zum 30.09.2007 untersagt.
Der Streik sei vorläufig zu untersagen, führte das Gericht in den Entscheidungsgründen aus. Es bestünden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angekündigten Streiks.Durch den Streik drohten nicht nur den Antragstellern, sondern der gesamten Volkswirtschaft insbesondere in der Hauptreisezeit immense wirtschaftliche Schäden. Ein mögliches Streikrecht der Antragsgegnerin werde... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
