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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Herford“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Herford, Urteil vom 04.05.2011
- 2 Ca 144/11 -

CGZP: Arbeitsgericht Herford spricht Leiharbeiterin nachträglich gleichen Lohn wie Festangestellten zu

Leiharbeiter können aufgrund unwirksamer Tarifverträge zwischen der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften und Zeitarbeitsfirmen Lohnnachforderungen stellen

Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 zur Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften (CGZP) hat das Arbeitsgericht Herford erstmals über Nachzahlungsansprüche von Leiharbeitern entschieden und der klagenden Leiharbeiterin Recht gegeben. Nach dem Grundsatz des "Equal Pay" muss ihr Arbeitgeber - eine Zeitarbeitsfirma mit mehr als 600 Mitarbeitern - nachträglich den gleichen Lohn zahlen, den der ausleihende Betrieb seinen festen Angestellten zahlte. Die Zeitarbeitsfirma kann sich nicht auf die mit der CGZP geschlossenen Tarifverträge berufen.

Die Klägerin war bei der beklagten Zeitarbeitsfirma befristet als Helferin beschäftigt. In dem von ihr unterschriebenen Arbeitsvertrag wurde auf die jeweils gültigen tarifvertraglichen Regelungen zwischen der CGZP und dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister Bezug genommen. In dem Betrieb, in dem die Klägerin daraufhin als Leiharbeiterin eingesetzt wurde, erhielt sie deshalb einen Stundenlohn von 7,35 Euro, der später auf 7,60 Euro gesteigert wurde. Den Festangestellten Mitarbeitern wurde für die gleiche Arbeit hingegen 9,02 Euro bezahlt. Die Klägerin wandte sich daraufhin an das Arbeitsgericht, um nach dem Grundsatz des "Equal... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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