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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Essen“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Essen, Urteil vom 27.09.2005
- 2 Ca 2427/05 -

ArbG Essen: Schlechte schulische Leistungen eines Auszubildenden stellen keinen zulässigen Grund für fristlose Kündigung dar

Kündigung des Ausbildungsvertrages darf keinerlei Bestrafungscharakter haben

Auszubildende, deren schulische Leistungen während der Lehrzeit zu wünschen übrig lassen, dürfen vom Arbeitgeber nicht gleich gefeuert werden. Eine fristlose Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses darf nur das allerletzte Mittel sein. Die geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Essen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Arbeitgeber seinem Maurer-Lehrling wegen einer mangelhaften Leistung in einer Zwischenprüfung ein Jahr vor der Gesellenprüfung fristlos gekündigt hatte. Der Arbeitgeber ließ dabei in dem Schreiben seinen Gefühlen freien Lauf. Darin heißt es unter anderem: „...Nach drei Abmahnungen, vielen Einzelgesprächen und großer Geduld unserer Mitarbeiter setzt dieses Ergebnis Ihrem bisherigen Verhalten die Krone auf...“.Der Auszubildende klagte vor Gericht, da er der Ansicht war, dass die Kündigung bereits mangels Vorliegen eines wichtigen Grundes unwirksam war. Schlechte schulische Leistungen berechtigten... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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