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Freitag, 3. Mai 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Elmshorn“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Elmshorn, Urteil vom 26.04.2023
- 3 Ca 1501 e/22 -

Sexuelle Belästigung auf der Weihnachtsfeier führt zur Kündigung

Unerwünschte Bemerkungen sexuellen Inhalts stellt sexuelle Belästigung und damit einen wichtigen Grund für außerordentliche Kündigung dar

Auch auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier gibt es keinen Freifahrtschein für sexuell belästigende Äußerungen gegenüber Kolleginnen. Es handelt sich um Verletzungen der vertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs. 3 AGG, die eine außerordentliche Kündigung des Arbeits­verhältnisses grundsätzlich rechtfertigen können. Eine Fortsetzung des Arbeits­verhältnisses auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist kann dem Arbeitgeber unzumutbar sein. Dies hat das Arbeitsgericht Elmshorn entschieden.

Der 32jährige Kläger war bei seiner Arbeitgeberin, einer kleinen Firma mit sechs Mitarbeitern und einer Mitarbeiterin, seit 2019 beschäftigt. Auf der Weihnachtsfeier im Dezember 2022 sammelte die Kollegin des Klägers Geld für ein Geschenk ein. Nachdem der Kläger nicht passend zahlen und die Kollegin nicht wechseln konnte, sagte der Kläger der Kollegin im Beisein anderer Kollegen: "Wir können sie ja auf den Kopf stellen und die Geldkarte durch den Schlitz ziehen." Die Kollegin beschwerte sich noch am gleichen Abend beim Geschäftsführer. Die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger vier Tage später fristlos. Dessen Kündigungsschutzklage... Lesen Sie mehr