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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Eberswalde“ veröffentlicht wurden
Arbeitsgericht Eberswalde, Urteil vom 10.09.2013
- 2 Ca 428/13 -
Lohnwucher: Stundenlöhne von 1,59 € bis 3,46 € für Pizzaboten sittenwidrig
Auffälliges Missverhältnis zwischen Lohn und Arbeitsleistung / Arbeitgeber muss bei Zahlung sittenwidriger Löhne die vom Jobcenter gezahlten Aufstockungsbeiträge zurückerstatten
Zahlt ein Pizzalieferant seinen Angestellten nur Stundenlöhne von 1,59 € bis 3,46 € brutto, sind diese Löhne wegen Sittenwidrigkeit nichtig. Denn es liegt ein auffälliges Missverhältnis zwischen Lohn und Arbeitsleistung vor. Der Arbeitnehmer hat daher Anspruch auf Zahlung der üblichen Vergütung. Müssen die Arbeitnehmer Aufstockungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch in Anspruch nehmen, weil ihr Arbeitgeber sittenwidrig geringe Löhne zahlt, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Jobcenter die gezahlten Aufstockungsbeiträge zu erstatten, wenn die Arbeitnehmer bei einem angemessenen Lohn nicht oder nur teilweise hilfebedürftig gewesen wären. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Eberswalde hervor.
Im zugrunde liegenden Fall beschäftigte ein Pizza Lieferservice in der Uckermark Angestellte für 1,59 € bis 3,46 brutto die Stunde. Die zu diesem Lohn arbeitenden Angestellten erhielten Aufstockungsleistungen des JobCenters. Nachdem die Versuche gescheitert sind, den Arbeitgeber zur Erhöhung der Löhne zu bewegen, erhob das JobCenter Klage auf Zahlung der üblichen Vergütung. Denn seiner Meinung nach, seien die gezahlten Löhne wegen Sittenwidrigkeit nichtig.Das Arbeitsgericht Eberswalde gab dem JobCenter recht. Ihm habe die Ansprüche auf Zahlung der üblichen Vergütung nach § 612 Abs. 2 BGB zugestanden.... Lesen Sie mehr