die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Dortmund“ veröffentlicht wurden
Arbeitsgericht Dortmund, Urteil vom 10.03.2009
- 7 Ca 4977/08 -
Langjährig angestellter Bäcker kann nicht wegen einmaligen Probierens eines Brotaufstrichs, der nur wenige Cents kostet, gekündigt werden
Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt zwar vor, aber eine Interessenabwägung ist immer erforderlich
Wer seinen Arbeitgeber bestiehlt, kann grundsätzlich auch dann gekündigt werden, wenn der Schaden nur wenige Cent beträgt. Im Einzelfall kann aber die Entlassung unverhältnismäßig sein, wenn der betroffene Arbeitnehmer bereits seit Jahren im Betrieb arbeitet und der verursachte Schaden nur gering ist. Dies geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein seit fast 25 Jahren angestellter Bäcker einen im Betrieb hergestellten Brotbelag (hier: Hirtenfladenbelag) auf ein zuvor ordnungsgemäß gekauftes Brötchen gestrichen, um ihn zu probieren. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin fristlos und hilfsweise ordnungsgemäß den Bäcker, weil laut einer Arbeitsanweisung Lebensmittel nicht für den eigenen Verzehr entnommen werden durften. Der Bäcker rechtfertigte die Verköstigung des Brotaufstriches mit einem Vorfall auf dem Betriebsfest, das zwei Wochen zuvor stattgefunden hatte. Auf dem Fest sei bemängelt worden, dass der Hirtenbelag zu scharf und überwürzt sei. Der Arbeitgeber... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
