die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Darmstadt“ veröffentlicht wurden
Arbeitsgericht Darmstadt, Urteil vom 30.11.2010
- 4 Ca 90/10 -
Kündigung einer Kino-Angestellten wegen angeblicher Herausgabe zweier kostenloser Getränke unwirksam
Arbeitgeber muss Beweis für Fehlverhalten vorbringen können
Die Kündigung einer Angestellten eines Kinos wegen angeblicher Herausgabe zweier Getränke im Wert von etwa fünf Euro an eine Kollegin ist unwirksam. Dies entschied das Arbeitsgericht Darmstadt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Mitarbeiterin eines Kinos angeblich zwei Getränke im Wert von etwa fünf Euro an eine Kollegin herausgegeben, diese aber nicht ordnungsgemäß abgerechnet. Nach Aussage der Mitarbeiterin habe sie jedoch lediglich Popcorn herausgegeben, ohne dafür zu kassieren. Dies sei allerdings nicht zu beanstanden, da den Mitarbeitern ein gewisses Kontingent an kostenfreiem Popcorn zur Verfügung stünde. Der Kinobetreiber hielt jedoch an der Ansicht fest, dass sich in den herausgegebenen Bechern unerlaubterweise kostenfreie Getränke und kein kostenfreies "Mitarbeiter-Popcorn" befand und kündigte der Angestellten.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
