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Dienstag, 22. Mai 2012

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Aktuell diskutiert


die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Bonn“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 15.04.2010
- 1 Ca 18/10 -

Mitarbeiter darf nicht wegen Weitergabe von Werbepräsenten gekündigt werden

Arbeitnehmer war Widerrechtlichkeit seines Handelns nicht bewusst

Eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Unterschlagung ist nur dann möglich, wenn dem Arbeitnehmer die Widerrechtlichkeit seines Verhaltens bewusst sein konnte. Werden in einem Betrieb generell Produkte und Werbepräsente für die Mitarbeiter bereitgestellt, darf ein Marketingleiter nicht deshalb gekündigt werden, weil er Kalender und Blechschilder mit Haribo-Teddybären an seine Mitarbeiter weitergab. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn hervor.

Ein Marketingleiter hatte 20 kostenfreie Belegexemplare eines Kalenders mit einem Blechschild „Haribo-Teddybär auf der Rutsche“ erhalten. Bis auf ein Exemplar verteilte er die Kalender an Mitarbeiter. Der Arbeitgeber kündigte ihm wegen der eigenmächtigen Weitergabe von Eigentum des Betriebes. Nach Ansicht des Arbeitgebers sei es nämlich bekannt, dass der geschäftsführende Gesellschafter die Mitnahme von Betriebseigentum ausdrücklich genehmigen müsse. Zwar dürfe jeder Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände des Unternehmens so viele Haribo-Produkte essen, wie er möchte. Deshalb gebe es auch ein Sideboard, auf dem nicht mehr benötigte Produkte sowie Muster... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Arbeitsgericht Bonn, Beschluss vom 21.10.2010
- 1 BV 47/10 -

ArbG Bonn: Kündigung wegen Verschenkens von drei Schrauben unwirksam

Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nur mit Zustimmung des Betriebsrats möglich

Verschenkt ein Betriebsratsvorsitzender drei Schrauben seines Arbeitgebers im Wert von 28 Cent an einen früheren Kollegen, rechtfertigt dies nicht unmittelbar eine fristlose Kündigung. Zudem ist eine Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ohnehin nur mit Zustimmung des Betriebsrats möglich. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn hervor.

Der 50 jährige Betriebsratsvorsitzende des zugrunde liegenden Falls ist bereits seit mehr als 30 Jahren bei seinem Arbeitgeber tätig, der jetzt das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen wollte. Die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist nur möglich mit Zustimmung des Betriebsrats, der hier die Zustimmung verweigerte. Daher zog der Arbeitgeber vor das Arbeitsgericht.In dem Streitfall... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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