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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Bonn“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 07.07.2021
- 2 Ca 504/21 -

Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne wegen Coronainfektion

Klage auf Nachgewährung von fünf Urlaubstagen abgewiesen

Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichtes Bonn vom 07.07.2021 besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Urlaubstagen bei einer Quarantäneanordnung wegen einer Infektion mit dem Coronavirus.

Der Arbeitnehmerin wurde für den Zeitraum vom 30.11.2020 bis zum 12.12.2020 Erholungsurlaub gewährt. Aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus musste sich die Arbeitnehmerin auf behördliche Anordnung in der Zeit vom 27.11.2020 bis zum 07.12.2020 in Quarantäne begeben. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lag für diesen Zeitraum nicht vor. Die Arbeitnehmerin verlangt mit der von ihr erhobenen Klage die Nachgewährung von fünf Urlaubstagen von dem Arbeitgeber.Das Arbeitsgericht Bonn hat die Klage abgewiesen. Die Voraussetzungen von § 9 BUrlG für die Nachgewährung von Urlaubstagen bei einer Arbeitsunfähigkeit lagen nicht vor.... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 02.09.2021
- 1 Ca 308/21 -

Anspruch auf Tarifentgelt eines Auszubildenden bei fehlender Ausbildung durch den Arbeitgeber

Erbrachte Leistungen nicht durch die Zahlung der Ausbildungs­vergütung abgegolten

Ein Auszubildender, der tatsächlich nicht ausgebildet, sondern vom Arbeitgeber wie ein ungelernter Arbeitnehmer eingesetzt wird, Anspruch auf die übliche Vergütung eines ungelernten Arbeitnehmers. Dies hat das Arbeitsgericht Bonn entschieden.

Die Parteien schlossen mit Wirkung zum 01.09.2020 einen Ausbildungsvertrag zum Gebäudereiniger ab. Sie vereinbarten eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 775, EUR brutto. Der Arbeitgeber meldete jedoch weder das Ausbildungsverhältnis bei der Gebäudereiniger-Innung noch den Kläger bei der Berufsschule an. Er erstellte auch keinen Ausbildungsplan für den Kläger. Es erfolgte nach den Angaben... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 20.05.2020
- 5 Ca 83/20 -

Auszubildender zur Fachkraft für Lagerlogistik muss nicht Strafverfahren wegen Raubes offenbaren

Kein Recht des Arbeitgebers zur Anfechtung des Aus­bildungs­verhältnisses wegen arglistiger Täuschung

Ein Auszubildender zur Fachkraft für Lagerlogistik muss bei der Einstellung nicht offenbaren, dass gegen ihn ein Strafverfahren wegen Raubes läuft. Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, das Aus­bildungs­verhältnis wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Dies hat das Arbeitsgericht Bonn entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit August 2018 befand sich ein junger Mann in einem Berufsausbildungsverhältnis zur Fachkraft für Lagerlogistik. Im Rahmen seiner Tätigkeit hatte er Zugriff auf verschiedene hochwertige Vermögengüter der Arbeitgeberin. Im Rahmen des Einstellungsverfahrens wurde auf einem Personalblatt nach "gerichtliche Verurteilungen/schwebende Verfahren"... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 23.10.2019
- 5 Ca 1201/19 -

Kein Anspruch auf Entschädigung bei rechts­miss­bräuchlicher Bewerbung

Bewerbung eines Rentners auf freie Stelle zielte offensichtlich einzig auf Erhalt einer Entschädigung ab

Das Arbeitrsgericht Bonn hat entschieden, dass kein Anspruch auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleich­behandlungs­gesetz (AGG) besteht, wenn sich ein Bewerber rechts­miss­bräuchlich verhält.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Falls war auf der Suche nach einem "Fachanleiter aus den Bereichen Küche / Hauswirtschaft / Nähen". Der Kläger bewarb sich auf die Stellenanzeige mit dem Hinweis, dass er Rentner sei, und bat um ein Gehaltsangebot auf Vollzeitbasis. Der Ausbildungsbereich Nähen könne von ihm nicht erbracht werden. Außerdem benötige er ein vom Arbeitgeber gestelltes... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 09.08.2017
- 4 Ca 181/16 -

Hunde am Arbeitsplatz: Arbeitgeber muss allgemeinen Gleich­behandlungs­grundsatz beachten

Unterschiedliche Behandlung vergleichbarer Mitarbeiter muss vom Arbeitgeber sachlich begründet werden

Das Arbeitsgericht Bonn hat der Klage eines in einem Forstamt arbeitenden Ehepaares stattgegeben, das sich gegen das Verbot ihres gemeinsamen Arbeitgebers wandte, einen weiteren Schäferhund mit in die Diensträume zu bringen. Da anderen Mitarbeitern in anderen Forstämtern das Mitbringen eines Hundes gestattet war, fehlte es seitens des Arbeitgebers an einer sachlich ausreichenden Begründung des Verbots.

Das Ehepaar des zugrunde liegenden Streitfalls arbeitet gemeinsam in der regionalen Forstverwaltung und bringt schon seit Jahren mit Duldung des Arbeitgebers einen Schäferhund mit zum Dienst. Das Ehepaar plante, sich einen weiteren Schäferhund anzuschaffen und auch diesen mit zum Dienst zu bringen. Der Arbeitgeber untersagte das und drohte arbeitsrechtliche Sanktionen für den Fall an,... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 02.10.2013
- 3 Ca 685/13 -

Arbeits- und tarifvertragliche Altersgrenzen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungs­gesetz (AGG) zulässig

Arbeitnehmer sind durch geregelte Altersgrenzen regelmäßig durch gesetzliche Rentenansprüche materiell abgesichert

Keinen Erfolg beim Arbeitsgericht Bonn hatte ein Rundfunkjournalist mit seiner Klage auf eine Entschädigung wegen einer behaupteten Alters­diskriminierung gegen eine ARD-Rundfunkanstalt.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 66 Jahre alter Journalist war seit über 30 Jahren als freier Mitarbeiter für den Sender tätig. Gegen den Sender klagte er jetzt auf eine Entschädigung von mindestens 25.000 Euro wegen Altersdiskriminierung. Ende 2012 hatte der Sender dem Kläger mitgeteilt, dass die bisherige Zusammenarbeit wegen des Erreichens der... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 15.04.2010
- 1 Ca 18/10 -

Mitarbeiter darf nicht wegen Weitergabe von Werbepräsenten gekündigt werden

Arbeitnehmer war Widerrechtlichkeit seines Handelns nicht bewusst

Eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Unterschlagung ist nur dann möglich, wenn dem Arbeitnehmer die Widerrechtlichkeit seines Verhaltens bewusst sein konnte. Werden in einem Betrieb generell Produkte und Werbepräsente für die Mitarbeiter bereitgestellt, darf ein Marketingleiter nicht deshalb gekündigt werden, weil er Kalender und Blechschilder mit Haribo-Teddybären an seine Mitarbeiter weitergab. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn hervor.

Ein Marketingleiter hatte 20 kostenfreie Belegexemplare eines Kalenders mit einem Blechschild „Haribo-Teddybär auf der Rutsche“ erhalten. Bis auf ein Exemplar verteilte er die Kalender an Mitarbeiter. Der Arbeitgeber kündigte ihm wegen der eigenmächtigen Weitergabe von Eigentum des Betriebes. Nach Ansicht des Arbeitgebers sei es nämlich bekannt, dass der geschäftsführende Gesellschafter... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Bonn, Beschluss vom 21.10.2010
- 1 BV 47/10 -

ArbG Bonn: Kündigung wegen Verschenkens von drei Schrauben unwirksam

Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nur mit Zustimmung des Betriebsrats möglich

Verschenkt ein Betriebsratsvorsitzender drei Schrauben seines Arbeitgebers im Wert von 28 Cent an einen früheren Kollegen, rechtfertigt dies nicht unmittelbar eine fristlose Kündigung. Zudem ist eine Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ohnehin nur mit Zustimmung des Betriebsrats möglich. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn hervor.

Der 50 jährige Betriebsratsvorsitzende des zugrunde liegenden Falls ist bereits seit mehr als 30 Jahren bei seinem Arbeitgeber tätig, der jetzt das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen wollte. Die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist nur möglich mit Zustimmung des Betriebsrats, der hier die Zustimmung verweigerte. Daher zog der Arbeitgeber vor das Arbeitsgericht.In dem Streitfall... Lesen Sie mehr




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