die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Bochum“ veröffentlicht wurden
Arbeitsgericht Bochum, Urteil vom 08.07.2010
- 4 Ca 734/10 -
"Jesus hat Sie lieb" – Kündigung eines Call-Center-Mitarbeiters unwirksam
Unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers hat hinter Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Mitarbeiters zurückzutreten
Die Kündigung eines Call-Center Mitarbeiters, der Kunden am Telefon mit den Worten "Jesus hat Sie lieb, vielen Dank für Ihren Einkauf bei QVC und einen schönen Tag" verabschiedet, ist unwirksam. Der Mitarbeiter genießt den grundrechtlichen Schutz der Religionsfreiheit, sodass die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers hinter die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Mitarbeiters zurückzutreten hat. Dies entschied das Arbeitsgericht Bochum.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls steht seit dem Jahre 2004 bei der Beklagten in deren Call-Center als so genannter Telefonagent in einem Arbeitsverhältnis. Der Kläger ist tief religiös und beendet jedenfalls seit Januar 2010 die telefonisch geführten Kundengespräche mit der Verabschiedungsformel „Jesus hat Sie lieb, vielen Dank für Ihren Einkauf bei QVC und einen schönen Tag“. Bei Beanstandungen der verwendeten Schlussformel berief sich der Kläger auf seine religiösen Überzeugungen. Nach Beteiligung des bei ihr bestehenden Betriebsrates kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger fristlos und hilfsweise fristgerecht.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Arbeitsgericht Bochum, Urteil vom 17.12.2009
- 4 Ca 1973/09 -
Fristlose Kündigung eines Küchenhelfers wegen Verzehrs von Pommes und Frikadellen
Arbeitsgericht Bochum erklärt Kündigung für unwirksam
Ein langjähriger Mitarbeiter kann nicht wegen des Verzehrs von zwei Pommes und vier Frikadellen fristlos gekündigt werden. Dies hat das Arbeitsgericht Bochum entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall arbeitete ein Kücherhelfer seit 1991 für die Mensa der Universität Bochum. Diese wird vom dortigen Studentenwerk (Akademisches Förderungswerk =AkaFö) betrieben.Nach Angaben des Arbeitgebers soll der Mitarbeiter am 7. Juli 2009 beim Durchgang durch die Küche zwei Pommes Frites sowie zwei Frikadellen zum Verzehr an sich genommen haben,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
