die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Winsen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Winsen, Urteil vom 28.04.1999
- 16 C 602/99 -
Vermieterin muss Kinderwagen von Mietern im Treppenhaus dulden - nicht aber von Besuchern
Kinderwagen im Treppenhaus können im Notfall Fluchtweg versperren - Abstellverbot unterliegt Abwägung mit Mieterinteressen
In einem Klageverfahren hatte die Hauseigentümerin von einer Mieterin verlangt, keinen Kinderwagen mehr im Hausflur abzustellen. Dabei berief sie sich auf die Hausordnung, die besagte, dass das Abstellen von Kinderwagen und anderen Gegenständen untersagt sei, wenn dadurch das Treppenhaus und der Flur nicht mehr den Zweck als Fluchtweg erfüllen könne. Das Amtsgericht Winsen (Luhe) gab der Klage insoweit statt, als der Mieterin untersagt wurde, ihren Besuchern zu gestatten, Kinderwagen im Hausflur abzustellen. Sie selbst dürfe aber ihren eigenen Kinderwagen dort weiter abstellen.
Die Richter verwiesen darauf, dass die Hausordnung das Abstellen von Kinderwagen nicht grundsätzlich untersage, sondern nur dann, wenn dies dem Zweck des Treppenhauses als Fluchtweg zuwiderlaufe. Denn grundsätzlich sei das Treppenhaus trotz Kinderwagen weiterhin als Fluchtweg geeignet. Der Klägerin sei aber insoweit zuzustimmen, als durch jeden Gegenstand wie etwa einen Blumenständer im Treppenhaus die Eignung als Fluchtweg tangiert werde.Deshalb unterliege das Verbot, den Kinderwagen im Treppenhaus abzustellen, der Abwägung, und zwar der drohenden Nachteile für die Sicherheit der Bewohner einerseits und jener Nachteile andererseits,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
