die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Wedding“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Wedding, Urteil vom 10.10.1985
- 2 C 332/85 -
Mieter kann Haustürschlüssel für Zeitungszusteller verlangen
Zeitungslesen in den frühen Morgenstunden gehört zum vertraggemäßen Gebrauch einer Wohnung
Ein Mieter kann einen zusätzlichen Haustürschlüssel vom Vermieter für den Zeitungsboten (hier: "Der Tagesspiegel") verlangen. Dies hat das Amtsgericht Wedding entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Vermieter die Haustürschließanlage auswechseln lassen, wodurch sich die Schlüssel änderten. Der Zeitungsbote, der früher die Zeitung bis vor die Wohnungstür bzw. in den Briefkasten der Mieterin brachte, konnte die Zeitung nur noch von außen vor die Haustür legen. Morgens kurz vor 6 Uhr, wenn der Bote die Zeitung lieferte, war das Haus noch verschlossen.Der Vermieter weigerte sich, der Mieterin einen Schlüssel für den Zeitungsboten auszuhändigen. Er habe kein Vertrauen zu den Zustellern, die zu nächtlicher Zeit in sein Haus eindringen müssten. Die Mieterin verklagte daraufhin den Vermieter auf einen weiteren Haustürschlüssel.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Wedding, Urteil vom 01.06.1990
- 10 C 476/89 -
Grillen im Garten: Mieter darf im Mietergarten einen Holzkohlengrill benutzen
Grillverbot für Terrasse oder Balkon gilt nicht für Mietergarten
Der Mieter eines Mietergartens darf in seinem Garten gelegentlich mit einem handelsüblichen Holzkohlengrill grillen, soweit der Mietvertrag keine Regelungen zum Grillen enthält. Wenn die Hausordnung das Grillen auf Balkonen und Terrassen untersagt, gilt dieses Verbot nicht für einen Mietergarten, da dieser nicht mit einem Balkon oder einer Terrasse vergleichbar ist. Dies hat das Amtsgericht Wedding entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall klagte ein Mieter, der eine Erdgeschosswohnung bewohnte. Zu seiner Wohnung gehörte auch ein Mietergarten mit einer Fläche von 47 qm. Im Mietvertrag war es dem Mieter nicht untersagt, Grillgeräte im Mietergarten zu benutzen. In der Hausordnung, die dem Mietvertrag zugrunde lag, war geregelt, dass die Benutzung von Grillgeräten auf Balkonen und Terrassen nicht gestattet ist.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 26.01.2004
- 9 C 536/03 -
Nachbar muss Waschmaschinenkrach dulden
Bis 22 Uhr darf gewaschen werden
Die Benutzung einer Waschmaschine muss ein Nachbar dulden. Auch wenn es dabei etwas lauter zugeht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall stritten sich Mieter wegen des Lärms einer Waschmaschine. Mehrmals täglich lief die Maschine.Das Amtsgericht Berlin-Wedding hat entschieden, dass die Benutzung einer Waschmaschine und die daraus resultierenden Geräusche hinzunehmen seien. Die Geräusche seien ein Ausfluss der Folge des Zusammenlebens verschiedener Mietparteien in einem Haus.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
