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Montag, 21. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Trier“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Trier, Urteil vom 11.09.2008
- 8 C 53/08 -

Kugelkäferplage und Schimmel im Kinderzimmer berechtigen zu einer Mietminderung von 50 Prozent

Käferplage machte das Leben einer Familie in ihrer Wohnung "unerträglich"

Schimmel im Kinderzimmer und Käfer, die in großer Zahl in der gesamten Wohnung auftauchen, berechtigen den Mieter zur Minderung der Miete um die Hälfte. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Trier hervor.

Im vorliegenden Fall machten Mieter einen Anspruch auf Mietminderung geltend, nachdem es zu Schimmelbildung im Kinderzimmer und einer Kugelkäferplage in der gesamten Wohnung gekommen war. Nachdem die Mieter ihren monatlichen Mietzins um 50 Prozent gemindert hatten, behielt der Vermieter deren Kaution ein. Um die Rückzahlung in Höhe von 1.020 Euro stritten die Mieter schließlich vor Gericht.Der Vermieter bestätigte das Vorliegen einer Kugelkäferplage, trug jedoch vor, dass der von ihm beauftragte Schädlingsbekämpfer keinen Zutritt zur Wohnung des Klägers erhalten und der Mieter selbst damit die Beseitigung des Problems behindert... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Amtsgericht Trier, Urteil vom 17.01.2001
- 5 C 194/00 -

Kein Recht zur Mietminderung: Kinderlärm ist hinzunehmen

Nur Lärm der das Wohlbefinden oder sogar die Gesundheit erheblich beeinträchtigt braucht nicht geduldet zu werden

Die Bewohner eines größeren Miethauses müssen Lärm, wie Kindergeschrei, Kindergetrampel oder gelegentliches Fallenlassen von Gegenständen hinnehmen. Dieser Lärm gibt Mietern kein Recht, die Miete zu mindern. Dies hat das Amtsgericht Trier entschieden.

Im zugrunde liegende Fall minderten Mieter einer Erdgeschosswohnung die monatliche Nettomiete um 26 % wegen Lärms. Sie behaupteten, dass sie durch Trittschall der über ihrer Wohnung liegenden Wohnung erheblich gestört würden. Außerdem käme es zu Lärmbelästigungen durch Hämmern, heftiges Trampeln, Ballspielen des Kindes, Lärm durch Holzkugeln, Klopfen gegen die Heizung und Ähnlichem.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Amtsgericht Trier, Urteil vom 27.01.2006
- 7 C 402/05 -

Mieter hat keinen Anspruch auf Nutzung von Hof- oder Gartenflächen durch Gewohnheitsrecht

Mietvertrag wird nicht durch stillschweigende Duldung abgeändert

Wer sein Auto schon seit Jahren im Hof geparkt hat, ohne dass dies mietvertraglich vereinbart war, kann sich hierauf nicht berufen, wenn der Vermieter die kostenfreie Hofnutzung nicht mehr duldet. Das hat das Amtsgericht Trier entschieden.

Im Fall hatte ein Mieter - wie auch andere Mieter des Hauses - den Hof mit seinem Auto befahren und es dort ohne eine gesonderte Vergütung zu zahlen, unter einem schon vorhandenen Carport abgestellt. Der Vermieter hatte diese Nutzung seit Mietvertragsbeginn - über 30 Jahre lang - geduldet. Als der Vermieter das Haus an einen neuen Eigentümer verkaufte, war es mit dieser Nutzung vorbei.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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