die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Stuttgart“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 17.03.1998
- B 4 Ds 20 Js 59054/97 -
Straßenbahnfahrer wegen zu frühem Schließen der Straßenbahntür wegen Nötigung strafbar
Straßenbahnfahrer trennte Mutter und Kind
Ein Straßenbahnfahrer, der obwohl er erkennt, dass eine Mutter mit ihren zwei Kindern noch nicht vollständig eingestiegen ist, die Türen schließt, so dass ein Kind auf dem Bahnsteig zurückbleibt,, kann sich wegen Nötigung strafbar machen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wollte eine Mutter mit ihren zwei Kindern (7 und 13 Jahre) in Stuttgart an der Haltestelle Bahnhof Feuerbach in die Straßenbahn der Linie 13 einsteigen. Die Frau half zunächst ihrem kleinen Kind in die Straßenbahn einzusteigen und wies ihm einen Platz zu. Danach wollte sie ihrem 13 Jahre alten und geistig behinderten Sohn in die Straßenbahn helfen. Dieser kann zwar normal gehen, jedoch nicht sprechen und sich nicht orientieren, weshalb er hilflos ist.Der Sohn leistete der Bitte der Mutter, die Straßenbahn zu betreten, nicht sofort Folge, sondern blieb stehen. Er hatte Angst, die Tür könne sich beim Betreten... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Werbung
Amtsgericht Stuttgart, Beschluss vom 16.02.2006
- 13 Owi 346/06 -
Kein Rabatt: Mehrere Fahrverbote werden nacheinander verbüßt
Kein gleichzeitiges Absitzen der Fahrverbote
Wer mehrere Fahrverbote erhalten hat, die gleichzeitig rechtskräftig werden, kann diese nicht gleichzeitig absitzen. Sie werden nacheinander vollstreckt. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden.
Im vorliegenden Fall wurde ein Autofahrer gleich zweimal erwischt. Jedes Mal erhielt er 1 Monat Fahrverbot.Das Amtsgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Fahrverbote hintereinander abgesessen werden müssen. Anderenfalls würde die vom Gesetz bezweckte Denkzettel- bzw. Besinnungsfunktion nicht erfüllt und der Autofahrer würde unangebracht geschont werden. Wer mehrere... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
