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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Siegburg“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Siegburg, Beschluss vom 20.04.2021
- 323 F 48/21 -

Familiengericht nicht zur Überprüfung infektions­schutz­rechtlicher Maßnahmen an Schulen zuständig

Alleinige Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte

Die Familiengerichte sind nicht dafür zuständig, infektions­schutz­rechtliche Maßnahmen an den Schulen zu überprüfen. Es besteht insofern eine alleinige Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte. Dies hat das Amtsgericht Siegburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte eine Kindesmutter Anfang des Jahres 2021 beim Amtsgericht Siegburg die Überprüfung der infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen an der Schule ihres Kindes gemäß der schulinternen Anordnungen der Stadt und der Coronaschutzverordnung des Landes. Die Mutter sah eine Gefahr für das Kind.Das Amtsgericht Siegburg wies den Antrag wegen fehlender Zuständigkeit als unzulässig ab. Die Kindesmutter wende sich gegen die Rechtmäßigkeit der vom Landesgesetzgeber erlassenen Rechtsverordnung sowie die Wirksamkeit der konkreten von der Stadt angeordneten Maßnahmen. Für die Prüfung der Rechtmäßigkeit... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Siegburg, Urteil vom 17.10.2018
- 105 C 97/18 -

Kein Recht zur Eigen­bedarfs­kündigung für nicht im Haushalt lebendes Stiefkind des Vermieters

Stiefkind ist bei fehlender Verwandtschaft und Schwägerschaft mit Vermieter nicht als Familienangehöriger anzusehen

Eine Eigen­bedarfs­kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann nicht auf einen Bedarf des Stiefkindes des Vermieters gestützt werden, wenn das Kind nicht im Haushalt des Vermieters lebt und der Vermieter mit dem Kind weder verwandt noch verschwägert ist. Dies hat das Amtsgericht Siegburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhielt die Mieterin einer Wohnung in Troisdorf im September 2017 eine Kündigung wegen Eigenbedarfs. Der Vermieter lebte ebenfalls in dem Wohnhaus. Er begründete die Eigenbedarfskündigung damit, dass die Tochter seiner Lebensgefährtin nach dem Studium wieder in der Nähe ihrer Familie leben wollte und die Wohnung daher benötige. Der Vermieter hatte ein... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Siegburg, Urteil vom 19.02.2015
- 118 C 97/13 -

Nachbarstreit wegen Rasenroboter: Kein Anspruch auf Unterlassung des Betriebs eines Rasenroboters

Keine wesentliche Lärmbelästigung des Nachbargrundstücks durch Rasenroboter

Kommt es durch den Betrieb eines Rasenroboters zu keiner wesentlichen Geräuschbelästigung des Nachbargrundstücks, so steht dem Nachbarn auch kein Anspruch auf Unterlassung des Betriebs des Rasenroboters zu. Von einer unwesentlichen Lärmbelästigung ist vor allem dann auszugehen, wenn die Grenzwerte der TA Lärm eingehalten werden. Dies hat das Amtsgericht Siegburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer eines Grundstücks nutzten zum Rasenmähen einen Roboter. Dieser war unter Wahrung der Ruhezeiten zwischen 13 und 15 Uhr werktäglich von 7 bis 20 Uhr in Betrieb. Zudem musste der Roboter alle 60 bis 75 Minuten seine Ladestation aufsuchen und für 45 bis 60 Minuten seinen Akku aufladen. Nach dem Ladevorgang nahm der Roboter seine... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Siegburg, Urteil vom 30.11.1990
- 6 C 464/90 -

Restaurant-Essen: Wirt darf keinen Schadensersatz für nicht vorgenommene Menü-Bestellung verlangen

Tischreservierung im Restaurant verpflichtet nicht zur Abnahme von Speisen, wenn das Angebot dem Gast nicht zusagt

Verzichtet der Gast eines Speiselokals, der zuvor eine Tischreservierung vorgenommen hat, schließlich doch auf die Bestellung von Speisen, so kann der Wirt keinen Schadenersatz für den ihm entgangenen Gewinn fordern. Es gehört zum unternehmerischen Risiko des Lokalbetreibers, dass im Einzelfall bestimmte Speisen einem Gast nicht zusagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Siegburg hervor.

Der Kläger im vorliegenden Fall verlangte die Rückgabe eines Gelbetrags in Höhe von 60 DM, die er in einem Speiselokal für die Nicht-Bestellung von Speisen an einem von ihm reservierten Tisch bezahlen sollte.Der Mann hatte zuvor telefonisch einen Tisch für vier Personen reserviert und diesen Termin auch entsprechend der Vereinbarung wahrgenommen. Nachdem bereits... Lesen Sie mehr




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