die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Saarbrücken“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 09.12.2009
- 4 C 487/08 -
Mieter darf nicht zu wenig heizen, ist aber in seinem Heizverhalten grundsätzlich frei
Entsteht durch zu wenig Heizen in der Wohnung ein Schaden, kann der Vermieter kündigen
Wer in seiner Wohnung zu wenig heizt und damit einen Schaden an der Mietsache verursacht, kann wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht die Kündigung ausgesprochen bekommen. Jedoch ist der Vermieter beweispflichtig, dass ein Zusammenhang zwischen der Schimmelbildung und dem Heiz- und Lüftverhalten des Wohnungsnehmers besteht. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken hervor.
Im vorliegenden Fall wurde einer Mieterin vorgeworfen, sie habe ihre Wohnung nicht richtig beheizt und belüftet und damit die Bildung von Schimmel an der Wohnzimmerwand zu verschulden. Die Vermieter, die einige Monate zuvor schriftlich gefordert hatten, die Belüftung und Beheizung zukünftig in ausreichendem Maße vorzunehmen, kündigten schließlich das Mietverhältnis mit der Begründung, die Mieterin sei ihrer Aufforderung nicht nachgekommen. Die Vermieter belegten ihre Anschuldigung mit den gemessenen Verbrauchswerten der Heizanlage, die für die betreffende Wohnung nur 0,49 Prozent anstatt des eigentlichen Anteils von 1,37 Prozent am Gesamtverbrauch des Anwesens betragen hätten.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 13.11.1987
- 5 C 1002/87 -
Bierdeckel-Fall: Gastwirt kann Zechschulden durch Vorlage von Bierdeckeln beweisen
Bierdeckel als Anscheinsbeweis
Ein mit dem Namen des Gastes versehener Bierdeckel legt die Vermutung nahe, dass der Gast den auf dem Bierdeckel dokumentierten Verzehr in entsprechender Höhe getätigt hat. Dies hat das Amtsgericht Saarbrücken entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verklagte ein Wirt die Eltern eines Gastes, der häufig bei ihm eingekehrt war. Der Gast war verstorben und hatte seine Zechschulden noch nicht vollständig beglichen. Daher verlangte der Wirt von den Eltern des Gastes - die seine gesetzlichen Erben waren - 302,- DM. Diese Summe ergab sich aus 6 Bierdeckeln, die anlässlich von Besuchen des verstorbenen Sohnes... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 22.12.2004
- 4 C 365/04 -
Wohnungsbesichtigung: Vermieter darf jährlich die Altbauwohnung besichtigen
Zum Betreuungs- und Besichtungsrecht des Vermieters
In der Regel darf der Vermieter nur ca. alle zwei Jahre die Wohnung besichtigen. Handelt es sich um eine Altbauwohnung, hat der Vermieter das Recht, die Wohnung jedes Jahr einmal zu besichtigen, um die Bausubstanz zu prüfen. Das hat das Amtsgericht Saarbrücken entschieden.
Ein solche Besichtigung sei auch im Interesse des Mieters, führte das Gericht aus. Der Vermieter müsse die Wohnung auf mögliche Gefahren oder verborgene Mängel untersuchen dürfen.Neben diesem Betreuungs- und Besichtigungsrecht kann der Vermieter die Wohnung aber auch bei konkreten Anlässen betreten, so z.B. kann er die Wohnung Interessenten vorführen, wenn er sie verkaufen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
