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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Saarbrücken“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 05.09.2018
- 3 C 477/17 -

Anspruch des Wohnungsmieters auf Betriebs­kosten­abrechnung trotz früherer Behinderung der Zählerablesung

Erschwerung oder Verhinderung der Verbrauchserfassung befreit Vermieter nicht von Pflicht zur Erstellung der Neben­kosten­abrechnung

Ein Wohnungsmieter hat auch dann einen Anspruch auf Erstellung der Betriebs­kosten­abrechnung, wenn er in früheren Abrechnungsperioden die Zählerablesung behindert hat. Allein die Erschwerung oder Verhinderung der Verbrauchserfassung befreit den Vermieter nicht von seiner Pflicht eine Neben­kosten­abrechnung zu erstellen. Dies hat das Amtsgericht Saarbrücken entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Wohnungsmieter auf Erstellung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2015. Diese hatten die Vermieter bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist am 31.12.2016 nicht erstellt. Als Grund nannten sie den Umstand, dass der Mieter in früheren Abrechnungsperioden die Hausverwalterin belästigt und diese bei der Zählerablesung behindert habe. Sie weigere sich daher die Abrechnung für das Jahr 2015 zu erstellen.Das Amtsgericht Saarbrücken entschied zu Gunsten des Mieters. Ihm stehe ein Anspruch auf Erstellung der Betriebskostenabrechnung 2015 zu. Habe der Vermieter bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 23.08.2017
- 4 C 348/16 (04) -

Gesund­heits­gefährdung aufgrund erheblichen Schimmelbefalls rechtfertigt außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrags

Frist von 14 Tagen zur Beseitigung des Schimmels ausreichend

Geht von einem erheblichen Schimmelbefall in der Küche eine Gesund­heits­gefährdung für den Wohnungsmieter aus, steht diesem gemäß § 569 Abs. 1 BGB ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht zu. Eine Fristsetzung gemäß § 543 Abs. 3 BGB von 14 Tagen zur Beseitigung des Schimmels ist angesichts der Schwere des Mietmangels ausreichend. Dies hat das Amtsgericht Saarbrücken entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kündigte die Mieterin einer 1,5 Zimmer großen Wohnung in Saarbrücken im Juli 2015 das Mietverhältnis außerordentlich fristlos. Sie führte zur Begründung an, dass insbesondere die Außenwand der Küche an mehreren Stellen großflächig von Schimmel befallen gewesen sei. Die Mieterin befürchtete aus diesem Grund eine Gesundheitsgefährdung für sie und ihr ungeborenes... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 27.06.2016
- 124 C 248/15 -

Keine Umlage der Stromkosten für Tiefgarage bei Nichtnutzung der Garage durch Mieter

Keine Pflicht des Mieters zur Zahlung des Allgemeinstroms

Nutzt ein Wohnungsmieter nicht die Tiefgarage, so ist eine Umlage der Kosten für den Allgemeinstrom für die Garage unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Saarbrücken hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte die Mieterin einer Wohnung anteilig die Kosten für den Allgemeinstrom für die Tiefgarage tragen. Dem widersetzte sie sich jedoch mit der Begründung, dass sie die Tiefgarage gar nicht nutze. Sie habe weder einen Stellplatz angemietet noch die Garage als Durchgang für die Müllentsorgung genutzt. Der Fall kam schließlich vor Gericht.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 07.12.2015
- 3 C 140/15 -

Mieter haftet nicht auf Schadenersatz wegen Beschädigung des Treppenhauses nach unverschuldeter Schlägerei

Keine Haftung des Notwehrberechtigten für ungewollte Schäden

Wird das Treppenhaus eines Miethauses bei einer Schlägerei zwischen einem Mieter und einem Dritten beschädigt, so haftet dafür dann nicht der Mieter, wenn er unverschuldet in die Schlägerei geriet und die Schäden infolge des Notwehrrechts ungewollt entstanden sind. Dies hat das Amtsgericht Saarbrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2012 kam es zwischen dem Mieter einer Wohnung und einem Dritten zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Hintergrund dessen waren Eifersüchteleien des Dritten betreffend seiner Freundin. Im Rahmen der Schlägerei wurde der Dritte gegen die Wand des Treppenhauses gestoßen, wodurch diese beschädigt wurde. Die dadurch entstandenen Reparaturkosten... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 28.05.2015
- 120 C 51/15 (05) -

Keine unzulässige Übersicherung bei Bürgschaft durch einen Dritten

Schutz des Interesses des Mieters an Erhalt der Wohnung

Es liegt keine unzulässige Übersicherung im Sinne des § 551 BGB vor, wenn neben einer Barkaution ein Dritter eine Bürgschaft übernimmt. Es kommt nicht darauf an, ob der Vermieter die Bürgschaft fordert oder der Dritte diese von sich aus anbietet. Insofern ist das Interesse des Mieters am Erhalt der Wohnung zu beachten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Saarbrücken hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Mietvertrags wurde eine Barkaution in Höhe von 630 Euro vereinbart. Doch angesichts der schlechten Bonität des Mieters wurde zusätzlich durch einen Dritten eine Bürgschaft übernommen, da andernfalls die Vermieterin keinen Mietvertrag abgeschlossen hätte. Im Einzelnen war aber streitig, auf wessen Initiative die Bürgschaftsvereinbarung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 24.04.2015
- 36 C 525/14 (12) -

Anspruch des Vermieters auf Auskunft über Name und Anschrift von länger verweilenden Besuchern

Auskunftsinteresse beruht auf Einbezug des Besuchers in Schutzbereich des Mietverhältnisses und der Umlage der Betriebskosten nach Kopfteilen

Hält sich der Besucher eines Wohnungsmieters häufig und über längere Zeit in der Wohnung auf, so steht dem Vermieter ein Anspruch auf Auskunft über Name und Anschrift des Besuchers zu. Dies ergibt sich daraus, dass der Besucher in den Schutzbereich des Mietverhältnisses einbezogen wird und die Betriebskosten nach Kopfteilen umgelegt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Saarbrücken hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da sich der Lebensgefährte einer Wohnungsmieterin häufig und über lange Zeit in der Wohnung aufhielt, wollte die Vermieterin dessen Name und Anschrift wissen. Da sich die Mieterin weigerte die Auskunft zu erteilen, erhob die Vermieterin Klage.Das Amtsgericht Saarbrücken entschied zu Gunsten... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 29.10.1993
- 37 C 267/93 -

Unzumutbarer Gestank wegen Verwahrlosung des Wohnraums rechtfertigt fristlose Kündigung des Mietverhältnisses

Festhalten am Mietverhältnis aufgrund Gefahr der Möbelbeschädigung und Ungezieferbefalls unzumutbar

Geht von einem vermieteten Wohnraum ein unzumutbarer Gestank aus und besteht die Gefahr, dass mitvermietete Möbel beschädigt werden und es zu einem Ungezieferbefall kommt, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Saarbrücken hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Dem Mieter eines Zimmers innerhalb einer Wohngemeinschaft wurde im Februar 1993 nach mehrmaliger erfolgloser Abmahnung fristlos gekündigt. Hintergrund der Kündigung und der Abmahnungen war die Verwahrlosung und Verschmutzung des Zimmers. Der Mieter bewahrte in dem Zimmer stinkende Kleidung sowie verdorbene Speisereste auf. Dadurch kam es... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 02.05.2013
- 36 C 306/12 (12) -

Beschädigungen der Badewanne durch vertragsgemäßen Gebrauch rechtfertigen kein Schaden­ersatzanspruch des Vermieters

Schraube von Duschabtrennung verursachte Beschädigung der Badewanne

Führt der vertragsgemäße Gebrauch einer Duschabtrennung zu einer Beschädigung der Badewanne, begründet dies kein Schaden­ersatzanspruch des Vermieters. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Saarbrücken hervor.

Im zugrunde liegenden Fall löste sich aufgrund der Benutzung eine Schraube der Duschabtrennung und fiel auf den Rand der Badewanne. Den dadurch entstandenen Schaden verlangte die Vermieterin von der Mieterin ersetzt.Das Amtsgericht Saarbrücken stellte fest, dass der Vermieterin kein Schadenersatzanspruch zustand. Denn die Beschädigung der Badewanne habe... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 09.12.2009
- 4 C 487/08 -

Mieter darf nicht zu wenig heizen, ist aber in seinem Heizverhalten grundsätzlich frei

Entsteht durch zu wenig Heizen in der Wohnung ein Schaden, kann der Vermieter kündigen

Wer in seiner Wohnung zu wenig heizt und damit einen Schaden an der Mietsache verursacht, kann wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht die Kündigung ausgesprochen bekommen. Jedoch ist der Vermieter beweispflichtig, dass ein Zusammenhang zwischen der Schimmelbildung und dem Heiz- und Lüftverhalten des Wohnungsnehmers besteht. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken hervor.

Im vorliegenden Fall wurde einer Mieterin vorgeworfen, sie habe ihre Wohnung nicht richtig beheizt und belüftet und damit die Bildung von Schimmel an der Wohnzimmerwand zu verschulden. Die Vermieter, die einige Monate zuvor schriftlich gefordert hatten, die Belüftung und Beheizung zukünftig in ausreichendem Maße vorzunehmen, kündigten schließlich das Mietverhältnis mit der Begründung,... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 13.11.1987
- 5 C 1002/87 -

Bierdeckel-Fall: Gastwirt kann Zechschulden durch Vorlage von Bierdeckeln beweisen

Bierdeckel als Anscheinsbeweis

Ein mit dem Namen des Gastes versehener Bierdeckel legt die Vermutung nahe, dass der Gast den auf dem Bierdeckel dokumentierten Verzehr in entsprechender Höhe getätigt hat. Dies hat das Amtsgericht Saarbrücken entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall verklagte ein Wirt die Eltern eines Gastes, der häufig bei ihm eingekehrt war. Der Gast war verstorben und hatte seine Zechschulden noch nicht vollständig beglichen. Daher verlangte der Wirt von den Eltern des Gastes - die seine gesetzlichen Erben waren - 302,- DM. Diese Summe ergab sich aus 6 Bierdeckeln, die anlässlich von Besuchen des verstorbenen Sohnes... Lesen Sie mehr




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