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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Rottenburg a. Neckar“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Rottenburg a. Neckar, Urteil vom 04.10.1994
- 2 C 356/94 -

Nächtliches Duschen verboten: Hausordnung, die nächtliches Duschen verbietet, ist wirksam

Bewohner eines Mehrfamilienhauses können übrige Hausbewohner zu Verzicht auf nächtliches Duschen zwingen

Das Amtsgericht Rottenburg hat die Bewohnerin einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus dazu verurteilt, es zu unterlassen, in ihrer Wohnung in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr, ausgenommen in begründeten Ausnahmefällen, zu baden und/oder zu duschen. Geklagt hatte der Bewohner einer Nachbarwohnung. Dieser sah sich durch das nächtliche Duschen der Beklagten gestört, da die Benutzung des Bades bzw. der Dusche durch baubedingte Umstände, insbesondere beim Auslaufen von Wasser, eine erhebliche Lärmeinwirkung auf seine Wohnung verursache.

Das Gericht billigte dem Kläger diesen Unterlassungsanspruch aufgrund der in dem Wohnhaus geltenden Hausordnung zu. Diese stelle einen Vertrag zugunsten Dritter dar. Die Bestimmung der Hausordnung bezüglich des Duschens und Badens müsse als vertragliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter gewertet werden zugunsten der jeweiligen Mieter oder Miteigentümer, die dadurch das Recht erwerben sollen, von ihren Mitbewohnern die Einhaltung der Regelung in der Hausordnung zu verlangen.Nur diese rechtliche Auslegung der Hausordnung mache Sinn. Aus dem Wortlaut ergebe sich, dass die Mitbewohner geschützt werden sollen. U.a. werde eine... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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