die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Rheinbach“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Rheinbach, Urteil vom 07.04.2005
- 3 C 199/04 -
Der Verlust des Schlüssels kann teuer werden, es sei denn die Schlösser werden gar nicht ausgetauscht
Muss der Mieter die Auswechslung der kompletten Schließanlage bezahlen?
Wenn der Mieter den Schüssel verliert, kann es teuer werden. Manch ein Vermieter will dann die ganze Schließanlage auf Kosten des Mieters austauschen. Ganz so einfach ist die Sache aber nicht. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Rheinbach hervor.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte der Vermieter vom Mieter die Erstattung der Kosten für den Austausch der vollständigen Schließanlage aufgrund eines fiktiven Kostenvoranschlags.Zu Unrecht, wie das Amtsgericht entschied. Ein Kostenvoranschlag genüge nicht, so das Gericht. Der Mieter müsse nur zahlen, wenn die Anlage auch tatsächlich ausgetauscht werde. Eine abstrakte Schadensberechnung aufgrund der bloßen Befürchtung mit dem verlorenen Schlüssel könne Missbrauch betrieben werden, reiche nicht aus. Wenn der Mieter den Schüssel verliert, kann es teuer werden. Manch ein Vermieter will dann die ganze Schließanlage auf Kosten des... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
