die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Recklinghausen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Recklinghausen, Beschluss vom 18.10.1995
- 9 II 65/95 -
Aufstellung von Gartenzwergen in Wohnanlage erlaubt
Zwerge beeinträchtigen gemeinschaftliches Eigentum nicht
Ein Wohnungseigentümer darf in seinem Garten, an dem er ein Sondernutzungsrecht hat, normale Gartenzwerge aufstellen. Dies geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts Recklinghausen hervor.
Im zugrunde liegenden Fall stritten Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnungseigentümerversammlung hatte mehrheitlich beschlossen, dass einer der Wohnungseigentümer vier im Bereich seines Sondernutzungsrechtes (Garten) aufgestellte Gartenzwerge entfernen solle. Gegen diesen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung wandte sich der Eigentümer (Antragsteller) vor dem Amtsgericht Recklinghausen.Er meinte, das Gesamtbild der Wohnungseigentumsanlage werde durch die Zwerge nicht gestört. Es handele sich um drei Zwerge in einer Größe von ca. 25 cm und einen weiteren Zwerg von ca. 75 cm. Dagegen waren die übrigen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
