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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Rastatt“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Rastatt, Urteil vom 25.04.2002
- 1 C 398/01 -

Fitnessstudio: Mitglied braucht bei Bandscheibenvorfall keine Mitgliedsbeiträge bezahlen

Mögliche Krankengymnastik-Übungen an Fitnessgeräten rechtfertigen nicht Fortsetzung der Mitgliedschaft

Die Zahlungsverpflichtung des Kunden eines Fitnessstudios besteht nicht während einer Erkrankung, die ihn daran hindert, wesentliche Leistungen des Studios in Anspruch zu nehmen. Bei einer dauerhaften Gesundheitsbeeinträchtigung kann der Kunde fristlos kündigen, bei einer vorübergehenden Verhinderung kann das Fitnessstudio nach den Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) zur Aussetzung des Vertrages verpflichtet sein. Die entschied das Amtsgericht Rastatt.

Das Gericht führte aus, dass es dahinstehen könne, ob es sich in zugrunde liegendem Fall bei den gesundheitliche Beeinträchtigungen des von dem Studio Beklagten um eine "vorübergehende Verhinderung" im Sinne der verwendeten AGB handele, oder um eine dauerhafte Beeinträchtigung. In beiden Fällen sei der Beklagte von seinen Zahlungsverpflichtungen befreit. Er habe den Fitness-Vertrag als gesunder Mensch abgeschlossen. Die Erkrankung stelle für ihn eine völlig neue Situation dar. Er könne aus gesundheitlichen Gründen jedenfalls die für ihn wichtigsten Leistungen des Fitnessstudios nicht mehr in Anspruch nehmen.Die Parteien schlossen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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