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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Oberhausen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Oberhausen, Urteil vom 10.05.2011
- 34 C 130/10 -

Anbringen eines auffälligen Katzennetzes an Balkon einer Eigentumswohnung stellt zustimmungspflichtige bauliche Veränderung dar

Substanzeingriff für Vorliegen einer baulichen Veränderung nicht erforderlich

Das Anbringen eines auffälligen Katzennetzes am Balkon einer Eigentumswohnung stellt eine zu­stimmungs­pflichtige bauliche Veränderung des Gemein­schafts­eigentums im Sinne von § 22 Abs. 1 des Wohn­eigentums­gesetzes (WEG) dar. Für das Vorliegen einer baulichen Veränderung kommt es nicht darauf an, ob die Maßnahme mit einem Substanzeingriff in das Gemein­schafts­eigentum verbunden ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Oberhausen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Wohnungseigentümer hatte auf seinen ca. 12 m langen Balkon mit Hilfe mehrerer auffällig blau gestrichenen Querverstrebungen ein Katzennetz mit einer Höhe von 1,10 m angebracht. Zu einem Eingriff in die Bausubstanz kam es nicht. Anlässlich einer Eigentümerversammlung im November 2010 beantragte er die nachträgliche Genehmigung des Katzennetzes. Da die Mehrheit der Wohnungseigentümer das Katzennetz als unzulässige bauliche Veränderung wertete, wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Dagegen erhob der Wohnungseigentümer Klage.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Oberhausen, Urteil vom 09.07.2013
- 34 C 94/12 -

Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft darf mehrheitlich nicht Aufstellen von Findlingen auf Rasenfläche beschließen

Aufstellen stattlicher Findlinge stellt bauliche Veränderung dar und bedarf daher einstimmigen Beschluss

Eine Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft darf das Aufstellen von Findlingen auf einer Rasenfläche nicht mehrheitlich beschließen. Da das Aufstellen von stattlichen Findlingen eine bauliche Veränderung darstellt, bedarf es eines einstimmigen Beschlusses. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Oberhausen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Um zu verhindern, dass eine Rasenfläche unbefugt als Parkplatz benutzt wird, beschloss eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Oktober 2012 das Aufstellen von Findlingen. Ein Wohnungseigentümer war jedoch gegen diesen Beschluss und erhob daher Klage. Seiner Meinung nach, sei das Auslegen von Findlingen eine bauliche Veränderung, so dass ein... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Oberhausen, Urteil vom 10.04.2001
- 32 C 608/00 -

Mieter müssen Kinderlärm aus Nachbarwohnung dulden

Wer wegen angeblichen Kinderlärms umzieht, hat gegen seinen Vermieter keinen Anspruch auf Erstattung der Umzugskosten

Kinderlärm berechtigt benachbarte Mieter nicht zu einer außerordentlichen Kündigung. Folglich können betroffene Mieter auch keinen Schadensersatz aus einer berechtigten Kündigung gegen ihren Vermieter geltend machen. Dies entschied das Amtsgericht Oberhausen.

Mieter können kündigen, wenn ihnen der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung zum Teil weiterhin entzogen wird, obwohl sie zuvor dem Vermieter eine bestimmte angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt haben. Diese Voraussetzungen sah das Gericht in dem zugrunde liegenden Fall, in dem die Kläger behauptet hatten, wegen Gepolter, Musik und Geschrei der benachbarten Kinder umgezogen zu sein, als nicht erwiesen an.... Lesen Sie mehr




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