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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Nürnberg“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 20.08.1999
- 14 C 8040/98 -

Schmerzensgeld wegen ungenehmigter Veröffentlichung eines Fotos in der Kontaktanzeige einer Partnervermittlungs-Agentur

Recht am eigenen Bild

1.700 Mark Schmerzensgeld muss eine Partnervermittlungs-Agentur an eine Kundin bezahlen, weil sie deren Foto ungenehmigt in einem Anzeigenblatt veröffentlicht hatte. Das entschied das Amtsgericht Nürnberg in einem Zivilprozess. Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Frau der Agentur zwar ein Passfoto überlassen. Dieses war aber allein für die Kundenkartei bestimmt, nicht jedoch für eine Kontaktanzeige in Medien. Durch den unerlaubten Abdruck habe die Agentur das Recht der Klägerin am eigenen Bild verletzt.Zum Glück erschien das kostenlose Anzeigenblatt nicht am Wohnort der Frau, sondern lediglich in einer anderen Stadt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Klägerin von zahlreichen Bekannten identifiziert werden konnte, war dadurch eher gering. Andernfalls wäre das Schmerzensgeld wohl deutlich höher ausgefallen, ließ der Amtsrichter durchblicken.

Die Klägerin hatte der Partner-Vermittlungsagentur zum Preis von 500 DM einen Vermittlungs-Auftrag erteilt. Gut zwei Monate später erschien in einem oberfränkischen Anzeigenblatt unter der Rubrik "Sie sucht Ihn" eine Annonce mit dem Foto der Klägerin. Die Kontaktanzeige und der Begleittext bezogen sich allerdings auf eine ganz andere Frau. Nur durch Zufall - ein Bekannter hatte sie darauf aufmerksam gemacht - erfuhr die Klägerin von dem Inserat.Auf ihre Beschwerde hin sandte ihr die Vermittlungs-Agentur das Lichtbild zurück. Außerdem veröffentlichte die Agentur im gleichen Anzeigenblatt unter der Überschrift "Berichtigung" einen Hinweis,... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 27.07.1999
- 18 C 3560/99 -

Übersinnliche "Beraterin" muss Honorar zurückgeben

Nichtigkeit eines auf eine unmögliche Leistung gerichteten Vertrages

"Magische Hilfe" durch "engelgleiche Geistwesen" aus höheren Dimensionen – wer solchen Humbug verspricht und dafür auch noch Geld kassieren will, hat vor Gericht schlechte Karten. Weil es derartige magische Kräfte nicht gibt, ist ein darauf gerichteter Vertrag völlig sinnlos und von Anfang an nichtig. Mit dieser Begründung gab das Amtsgericht Nürnberg der Klage eines Mannes statt, der seine übersinnliche "Beraterin" auf Rückzahlung von 600 Mark Honorar verklagt hatte.

Die Beklagte konnte derartige "magische Kräfte" von vornherein nicht vermitteln, geschweige denn einsetzen, befand das Gericht. Was die Frau in ihrer Zeitungsanzeige verheiße, sei aus naturwissenschaftlicher Sicht schlicht unmöglich. Daraus folge die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages einschließlich der Honorarvereinbarung (§ 306 BGB). Somit habe der allzu gutgläubige Kunde das Honorar... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 18.05.1998
- 22 C 3115/98 -

"Bergungskosten" oder gewöhnliche Transportkosten?

Fahrt zur ärztlichen Kontrolluntersuchung nach einem leichten Unfall stellt keine "Bergung" des Verletzten dar

Läßt der Versicherungsnehmer nach einem Unfall sich oder seine mitversicherten Angehörigen vorsichtshalber ärztlich untersuchen, so zählen die dafür anfallenden Fahrtkosten zur Arztpraxis oder in die Klinik nicht zu den "Bergungskosten" im Sinne der privaten Unfallversicherung. Mit dieser Begründung wies das Amtsgericht Nürnberg die Klage eines Familienvaters gegen eine Versicherungsgesellschaft ab.

Die beiden Kinder des Klägers hatten kurz nacheinander zwei kleinere Unfälle erlitten, zum Glück mit glimpflichem Ausgang. In diesem Zusammenhang hatte der Mann insgesamt 29 DM Fahrtkosten: Beim ersten Mißgeschick 20 DM, beim zweiten 9 DM. Dieses Geld wollte er nun von der Unfallversicherung ersetzt haben. Seine Klage blieb jedoch ohne Erfolg. Nach den Versicherungsbedingungen, so... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 26.06.1995
- 22 C 12035/94 -

Schadensersatz des Kunden gegen Reiseveranstalter wegen unrichtiger Auskünfte des Reiseleiters über Rückflugdaten

Bekommt ein Urlauber vom örtlichen Reiseleiter eine falsche Auskunft über die Abflugszeit und verpaßt er deshalb seinen Rückflug, so hat er gegen den Reiseveranstalter Anspruch auf Ersatz seiner Mehraufwendungen. Allerdings muß er sich eine Kürzung seines Schadensersatzes gefallen lassen, wenn er der Auskunft blind vertraut und sich trotz gegebenen Anlasses nicht am Flughafen noch einmal vergewissert, ob die Angaben tatsächlich zutreffen. Mit dieser Begründung sprach das Amtsgericht Nürnberg einem Kunden, dem ein solches Mißgeschick passiert war, drei Viertel der zusätzlichen Rückflugkosten zu.

In der Beweisaufnahme hatte sich herausgestellt, daß der Kläger gleich zwei Fehlinformationen aufgesessen war: Zum einen hatte ihm der örtliche Reiseleiter eine falsche Abflugszeit genannt, zum anderen einen verkehrten Abfertigungsschalter. Diese unrichtigen Auskünfte wertete das Amtsgericht als Verletzung reisevertraglicher Nebenpflichten, für die der Reiseveranstalter einstehen müsse.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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