die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Neuwied“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Neuwied, Urteil vom 09.10.2002
- 14 C 649/02 -
Verspätet am Check-In-Schalter eintreffender Flugreisender hat bei verweigertem Check-In keinen Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter
Für das pünktliche Eintreffen am Flughafen trägt der Reisende die alleinige Verantwortung
Erreicht ein Reisender den Flughafen nicht rechtzeitig im Rahmen des vorgeschriebenen Zeitfensters von 90 Minuten vor Abflug, so kann ihm das Betreten des Flugzeugs verweigert werden. Der Reiseveranstalter trägt dann keine Verantwortung für die Nichterfüllung des Reisevertrages, da die Organisation der Beförderung zum Flughafen Sache des Reisenden ist, auch wenn das Bahnticket Teil eines Rail & Fly-Angebots ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Neuwied hervor.
Im vorliegenden Fall machte die Kundin eines Reiseveranstalters Schadensersatz geltend, da sie aufgrund einer Verspätung der Bahn ihren Flieger zum Urlaubsziel verpasst hatte. Die Frau hatte eine Rail & Fly-Reise nach Malta gebucht und der Transfer zum Flughafen sollte mit der Deutschen Bahn erfolgen. Aufgrund einer Zugverspätung verpasste die Klägerin jedoch einen Anschlusszug und kam schließlich erst um 9.52 Uhr am Flughafen an, eine Stunde später als geplant. Auf den Reisetickets war vermerkt, dass der Flug um 10.30 Uhr losgehen sollte und sich die Reisenden spätestens 90 Minuten vor planmäßigem Abflug am Abfertigungsschalter einfinden sollten.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
