wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Montabaur“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Montabaur, Urteil vom 04.08.2008
- 15 C 268/08 -

Anspruch auf Schadenersatz und Recht zur Kündigung bei mangelnder Bandbreite eines DSL-Anschlusses

DSL-Kunde kann unter anderem Einrichtungsgebühr für DSL-Anschluss bei anderem Anbieter ersetzt verlangen

Kann die vertraglich geschuldete Bandbreite eines DSL-Anschlusses nicht zur Verfügung gestellt werden, so steht dem DSL-Kunden nicht nur ein Recht zur Kündigung, sondern auch ein Anspruch auf Schadenersatz zu. Als Schaden kann der Kunde zum Beispiel die Einrichtungsgebühr für einen DSL-Abschluss bei einem anderen Anbieter ersetzt verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Montabaur hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall konnte ein Telekommunikationsunternehmen bei einem seiner Kunden nicht die vertraglich geschuldete Bandbreite des DSL-Anschlusses zur Verfügung stellen. Der Kunde kündigte daher den DSL-Vertrag und wechselte zu einem anderen Anbieter. Er machte daraufhin unter anderem die durch die Neueinrichtung des Anschlusses entstandene Gebühr in Höhe von fast 60 Euro als Schadenersatz geltend. Da sich das Telekommunikationsunternehmen weigerte, den Schaden zu ersetzen, erhob der Kunde Klage.Das Amtsgericht Montabaur entschied zu Gunsten des Kunden. Diesem stehe ein Anspruch auf Schadenersatz nach §... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Montabaur, Urteil vom 17.01.2013

Grundloses Töten eines Wolfes verstößt gegen Tierschutzgesetz

Jäger wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt

Das Erlegen eines Wolfes ohne Rechtfertigung stellt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichtes Montabaur hervor.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im April vorigen Jahres wurde in einem Jagdrevier im Westerwald ein Wolf durch einen Jäger erschossen. Vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Montabaur musste sich der Jäger nunmehr wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wie auch gegen das Bundesnaturschutzgesetz verantworten. Von Seiten des Vertreters der Staatsanwaltschaft... Lesen Sie mehr




Werbung