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Amtsgericht Moers, Urteil vom 11.02.2004
- 532 C 109/03 -
Zur Frage, ob durch das Anklicken der Option Sofort Kaufen ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt
Wer als Verkäufer bei Ebay einen Artikel aus Versehen unter der Option "Sofort kaufen" einstellt, gibt damit ein verbindliches Angebot ab, entschied das Amtsgericht Moers.
Im Fall hatte ein Ebay-Verkäufer (Beklagter) aus Versehen unter der Option "Softort-Kaufen" einen Autoanhänger eingestellt. Eigentlich sollte der Anhänger versteigert werden. Das Mindesgebot betrug 1,- EUR. Der Beklagte verwechselte aber das Feld "Sofort kaufen" mit dem Eingabefeld "Mindestpreis".Der Käufer (Kläger) verlangt nun die Herausgabe des Anhägers gegen Zahlung von 1,- EUR.Das Einstellen des Artikels stelle ein verbindliches Angebot dar, so das Amtsgericht Moers. Der Käufer habe dieses Angebot angenommen. Dadurch sei ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen. Dies ergebe sich auch aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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