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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Meldorf“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Meldorf, Hinweisverfügung vom 29.03.2011
- 81 C 15/11 -

Wellnesswochenende im Raucherzimmer - Rücktritt vom Vertrag möglich

Tabakgeruch stellt Mangel dar

Wird ein Wellnesswochenende gebucht und erhält man ein Raucherzimmer, so stellt dies einen Mangel dar. Der Betreffende kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Meldorf hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine Frau buchte ein Wellnesswochenende, einschließlich einer Rückenmassage und einer Handpflege, in einem Hotel. Dabei wurde von ihr nicht ausdrücklich ein Raucher- oder Nichtraucherzimmer gewünscht. Da sie ein Zimmer erhielt, das stark nach Tabak roch, trat sie vom Vertrag zurück. Das Hotel akzeptierte dies nicht und klagte auf Zahlung der Übernachtungskosten.Das Amtsgericht Meldorf entschied gegen das Hotel. Die Frau habe vom Vertrag wirksam zurücktreten dürfen, da ihr kein Zimmer zur Verfügung gestellt wurde, welches zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet gewesen sei.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Meldorf, Urteil vom 31.01.2011
- 81 C 1124/10 -

Falschparker haften für Unfälle

Autofahrer parkte in zweiter Reihe

Parkt ein Autofahrer verkehrswidrig in zweiter Reihe, so haftet er für einen dadurch verursachten Unfall. Hat der verunfallte Autofahrer jedoch das verkehrswidrige Parken erkannt und sieht er Personen am Straßenrand, so muss er besondere Vorsicht walten lassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Meldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hielt ein Familienvater mit seinem PKW in zweiter Reihe. Der PKW hatte zudem einen Anhänger. Er wollte ein paar Besorgungen machen und verließ das Fahrzeug. Er wurde von seiner fünf jährigen Tochter und seiner Mutter begleitet und ließ beide im Fahrzeug. Eine Autofahrerin befuhr dieselbe Straße. Als sie das Fahrzeug des Familienvaters passierte, lief seine... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Meldorf, Urteil vom 26.11.2009
- 80 C 1256/09 -

Umgefallener Becher mit heißem Kaffee – Schnellrestaurant nicht zur Schadensersatzzahlung verpflichtet

Verkehrssicherungspflicht durch Schnellrestaurant nicht verletzt

Ein Schnellrestaurant ist nicht verpflichtet an eine Restaurantbesucherin Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines umgefallenen heißen Kaffeebechers zu zahlen. Dies entschied das Amtsgericht Meldorf.

Im zugrunde liegenden Fall erwarb die Klägerin zusammen mit ihrem Sohn am 20. April 2009 in dem von den Beklagten betriebenen Schnellrestaurant u.a. zwei Kaffeebecher und begab sich zurück zu ihrem Pkw. Als ihr Sohn die Kaffeebecher der bereits im Auto sitzenden Klägerin zureichte, fiel einer der Kaffeebecher um. Der Verschlussdeckel löste sich, so dass sich der heiße Kaffee auf das... Lesen Sie mehr




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