die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Meldorf“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Meldorf, Urteil vom 26.11.2009
- 80 C 1256/09 -
Umgefallener Becher mit heißem Kaffee – Schnellrestaurant nicht zur Schadensersatzzahlung verpflichtet
Verkehrssicherungspflicht durch Schnellrestaurant nicht verletzt
Ein Schnellrestaurant ist nicht verpflichtet an eine Restaurantbesucherin Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines umgefallenen heißen Kaffeebechers zu zahlen. Dies entschied das Amtsgericht Meldorf.
Im zugrunde liegenden Fall erwarb die Klägerin zusammen mit ihrem Sohn am 20. April 2009 in dem von den Beklagten betriebenen Schnellrestaurant u.a. zwei Kaffeebecher und begab sich zurück zu ihrem Pkw. Als ihr Sohn die Kaffeebecher der bereits im Auto sitzenden Klägerin zureichte, fiel einer der Kaffeebecher um. Der Verschlussdeckel löste sich, so dass sich der heiße Kaffee auf das rechte Bein der Klägerin ergoss und diese Verbrennungen II. Grades erlitt. Die Frau verklagte daraufhin das Schnellrestaurant auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.Die Richter wiesen die Klage jedoch mangels Verkehrssicherungspflichtverletzung durch... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
