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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Mainz“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Mainz, Urteil vom 28.11.1996
- 10 C 49/96 -

Bauarbeiten und Fassaden-Gerüst: Mietminderung bei eingerüstetem und mit Folie verklebtem Wohnhaus

Kein Tageslicht, Baulärm und Staub machen Wohnungen "unbewohnbar"

Kann eine Wohnung nicht wie im Mietvertrag vorgesehen genutzt werden, so besteht in der Regel ein Anspruch auf Minderung der Miete. Sperrt eine an den Fenstern angebrachte Folie das Tageslicht vollständig aus, so dass künstliches Licht erforderlich wird, und sind Staub und Lärm durch Bauarbeiten ständiger Begleiter des Alltags, so ergeben sich daraus Mietminderungsquoten um 15 und 25 Prozent. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Mainz hervor.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage einer möglichen Mietminderung, die sich aus Einschränkungen aufgrund der Einrüstung eines Wohnhauses und Verkleben der Fenster und Balkone mit Folie sowie Belästigung durch Lärm und Staub aufgrund von Baumaßnahmen ergeben sollte. Der Vermieter klagte gegen die von den Mietern aufgrund der für sie unzumutbaren Zustände vorgenommenen Mietminderung und forderte die Zahlung der ausstehenden Beträge.Das Amtsgericht Mainz entschied, dass aufgrund der durchgeführten Baumaßnahmen ein Fehler an der Mietsache bestanden habe, da der gesamte Wohnkomplex eingerüstet und mit einer Plane versehen gewesen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Amtsgericht Mainz, Urteil vom 06.05.1996
- 8 C 98/96 -

Unbenutzbarer Briefkasten rechtfertigt Mietminderung um 1 %

Briefkasten gehört zum allgemein üblichen Ausstattungsstandard einer normalen Wohnung

Die Mietminderung von 1 % wegen eines defekten Briefkastens ist angemessen, im Hinblick auf die nur leichte Beeinträchtigung des Wohnwertes aber auch ausreichend. Dies entschied das Amtsgericht Mainz. In dem zugrunde liegenden Fall befand sich der Briefkasten einer Mietwohnung in einem derart schlechten Zustand, dass sich das Türchen nur schwer öffnen und schließen ließ und es bei Regen reintropfte.

Infolge des Alters und der Abnutzung der Briefkastenanlage sowie des defekten Schließmechanismus wurde die Post des Mieters bei Regen durchnässt, auch wenn nicht übermäßig viel Post in dem Briefkasten lag. Dies stelle, so die Richter, einen erheblichen Mangel der Mietsache dar.Zwar sei der Briefkasten selbst nicht in dem Mietvertrag aufgeführt. Nach heute allgemein... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Amtsgericht Mainz, Urteil vom 03.07.2007
- 80 C 96/07 -

Mieter darf vom Vermieter zusätzliche Haustürschlüssel für Postenboten und Zeitungszusteller verlangen

Vermieter hat allerdings Anspruch auf Mitteilung der Namen der Zusteller

Mieter können vom Vermieter zusätzliche Schlüssel für den Zeitungsboten oder den Briefträger verlangen, wenn die Briefkästen im Haus angebracht sind. Dies hat das Amtsgericht Mainz entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall verweigerte ein Vermieter einem Mieter weitere Haustürschlüssel, die dieser dem Briefzusteller und dem Zeitungsjungen geben wollte. In dem vom Mieter bewohnten Haus befanden sich die Briefkästen hinter der abgeschlossenen Haustür. Der Vermieter meinte, die Zusteller könnten klingeln. Irgendwer im Haus würde schon aufmachen. Diese Argumentation wollte der... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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