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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Leer“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Leer, Urteil vom 14.10.2008
- 70 C 1237/08 -

Bei falschen Angaben des Mieters über seine finanziellen Verhältnisse kann der Vermieter den Mietvertrag anfechten

Anfechtung wegen arglistiger Täuschung möglich

Ein Mietinteressent, der im Wesentlichen von Arbeitslosengeld II lebt, darf seine finanziellen Verhältnisse nicht verschleiern, wenn er sich um die Anmietung einer Wohnung bemüht. Ansonsten läuft er Gefahr, dass der Vermieter den Mietvertrag wegen Irrtums über die finanzielle Leistungsfähigkeit anficht.

Genau zu diesem juristischen Mittel hatte ein Vermieter in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegriffen. Der Mieter hatte bei Gericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Vermieter beantragt, ihm die Wohnungsschlüssel der angemieteten Wohnung zu übergeben. Der Vermieter erklärte in der mündlichen Verhandlung, dass er den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung des Mieters anfechte. Der Mieter dagegen behauptete, er sei finanziell in der Lage, die Mietzinszahlungen regelmäßig und zuverlässig zu leisten. Als Bezieher von Arbeitslosengeld II werde das Sozialamt für die Mietkosten aufkommen. Außerdem trage er Zeitungen aus und repariere... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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