die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Königs Wusterhausen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Königs Wusterhausen, Urteil vom 11.05.2007
- 9 C 174/06 -
Mietmangel: Bei Schimmelpilzbildung an mehreren Wänden durch schlechte Bausubstanz ist Mietminderung von 20 % zulässig
Vermieter muss Schimmelpilzbildung aufgrund falschen Heizungs- und Lüftungsverhaltens seitens des Mieters beweisen können
Kommt es in einer Mietwohnung in allen Räumen an den Wänden zu Schimmelpilzbefall, hat der Mieter dann Anspruch auf Mietminderung, wenn der Pilzbefall nicht auf falsches Heizungs- und Lüftungsverhalten, sondern auf Baumängel zurückzuführen ist. Dies entschied das Amtsgericht Königs Wusterhausen.
Im zugrunde liegenden Fall teilten Mieter ihrem Vermieter mit, dass sich in allen Räumen der Wohnung dicker Schimmel gebildet habe und die Wände im weiten Umfeld feucht wären. Im Bereich der Küche sei der Schimmelbefall besonders stark und auch im Schlafzimmer zeige sich Schimmelbildung. Die Mieter forderten den Vermieter zur Mängelbeseitigung auf und machten einen Minderungsanspruch in Höhe von 20 % geltend.Der Vermieter beauftragte seinerseits zunächst einen Gutachter, der sich die Schimmelbildung in der Wohnung ansehen sollte und war der Auffassung, dass der Schimmelpilzbefall auf ein falsches Heizungs- und Lüftungsverhalten... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
