die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Kerpen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Kerpen, Urteil vom 05.11.1987
- 6 C 249/85 -
Unterdimensionierte Heizkörper rechtfertigen Mietminderung um 20 Prozent
Mieter muss Zimmer auf 21 Grad aufheizen können
Der vertragsgemäße Gebrauch einer Mietsache ist eingeschränkt, wenn die Leistung der Heizung nicht ausreicht, einen Raum auf 21 Grad Celsius zu beheizen. Eine Mietminderung ist in diesem Fall gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Kerpen hervor.
Im vorliegenden Fall minderten die Mieter eines Einfamilienhauses ihre monatliche Miete in Höhe von 1500 DM um ein Drittel. In ihrer Begründung gaben sie eine Fehlfunktion der Heizung an, die es unmöglich mache, das Haus ausreichend zu beheizen. In der kalten Jahreszeit, vor allem von Januar bis März wären keine ausreichenden Temperaturen erreicht worden. In den Räumen, vor allem im Schlafzimmer der Tochter und im Arbeitszimmer der Ehefrau hätte nicht ordnungsgemäß geheizt werden können, so dass leidglich Temperaturen von 17 Grad Celsius erreicht werden konnten. Ein Heizungsfachmann habe bestätigt, dass ein Auswechseln der Heizkörper nötig sei, damit... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Kerpen, Urteil vom 28.04.2010
- 110 C 212/09 -
Mietminderung wegen Zigarettenrauch aus undichten Versorgungsschächten
Zigarettenrauch stellt eine Belästigung dar
Undichte Versorgungsschächte können einen Mietmangel darstellen, der Mieter zur Minderung der Miete berechtigt. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Kerpen hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatten Mieter eine Wohnung für 335,31 Euro angemietet. In der Wohnung waren die Versorgungsschächte nicht ordnungsgemäß abgedichtet, so dass Zigarettenrauch aus der darunter liegenden Wohnung in ihre Wohnung drang. Auch stimmte die vereinbarte Wohnfläche laut Mietvertrag von 78,09 qm nicht. Tatsächlich war die Wohnung nur 68,387 qm groß.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Kerpen, Urteil vom 15.01.2002
- 20 C 443/01 -
Mieter darf im Garten Schaukel, Sandkasten und Klettergerüst aufstellen
Garten dient Erholungszwecken
Soweit Mieter berechtigt sind, den Garten zu nutzen, dürfen sie eine Schaukel und andere Spielgeräte aufstellen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Kerpen hervor.
Im zugrunde liegenden Fall bewohnten Mieter eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus. Den Mietern war laut Hausordnung die Nutzung des Gartens zu Erholungszwecken erlaubt. Ein Mieter stellte für seinen Sohn eine Doppelschaukel, ein Klettergerüst mit Rutsche und einen Sandkasten auf. Der Vermieter verklagte den Mieter vor dem Amtsgericht Kerpen auf Entfernung dieser Gegenstände aus dem Garten.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
