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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Kerpen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Kerpen, Urteil vom 21.06.2011
- 104 C 321/10 -

Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach Abschluss von Mo­dernisierungs­arbeiten auf Basis des nicht modernisierten Zustands zulässig

Vermieter kann sich spätere Mo­dernisierungs­miet­erhöhung vorbehalten

Nach dem Abschluss von Mo­dernisierungs­arbeiten kann der Vermieter zunächst eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) und im Anschluss daran eine Mo­dernisierungs­miet­erhöhung (§ 559 BGB) verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf Basis des nicht modernisierten Zustands der Wohnung erfolgte und der Vermieter sich die spätere Mo­dernisierungs­miet­erhöhung ausdrücklich vorbehält. Dies hat das Amtsgericht Kerpen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach den Abschluss von Modernisierungsarbeiten an einer Mietwohnung im September 2009, verlangte der Vermieter von den Mietern die Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Mieter stimmten dem zu. Im Juli 2010 machte der Vermieter wiederum eine Mieterhöhung, diesmal gestützt auf die Modernisierung, geltend. Die Mieter hielten dies für unzulässig und weigerten sich daher, die erhöhte Miete zu zahlen. Der Vermieter erhob daraufhin Klage.Das Amtsgericht Kerpen entschied gegen den Vermieter. Ihm stehe kein Anspruch auf die erhöhte Miete zu, da die Modernisierungsmieterhöhung... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Kerpen, Urteil vom 14.09.1983
- 3 C 181/83 -

Ständige nächtliche Ruhestörungen durch Nachbarn rechtfertigen Mietminderung von 20 %

Minderungsrecht erstreckt sich auf gesamten Mietzins einschließlich Nebenkosten

Kommt es durch einen Nachbarn zu ständigen nächtlichen Ruhestörungen, so kann der davon betroffene Mieter seine Miete um 20 % mindern. Dabei erstreckt sich das Minderungsrecht auf den gesamtem Mietzins einschließlich der Nebenkosten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Kerpen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da ihr unter ihnen wohnender Nachbar zwar nicht täglich, aber dennoch ständig die Nachtruhe störte. Die Vermieterin erkannte das Minderungsrecht nicht an. Sie führte an, alles Zumutbare getan zu haben, um die Ruhestörungen zu beenden. Der Fall kam schließlich vor Gericht.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Kerpen, Urteil vom 05.11.1987
- 6 C 249/85 -

Unterdimensionierte Heizkörper rechtfertigen Mietminderung um 20 Prozent

Mieter muss Zimmer auf 21 Grad aufheizen können

Der vertragsgemäße Gebrauch einer Mietsache ist eingeschränkt, wenn die Leistung der Heizung nicht ausreicht, einen Raum auf 21 Grad Celsius zu beheizen. Eine Mietminderung ist in diesem Fall gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Kerpen hervor.

Im vorliegenden Fall minderten die Mieter eines Einfamilienhauses ihre monatliche Miete in Höhe von 1500 DM um ein Drittel. In ihrer Begründung gaben sie eine Fehlfunktion der Heizung an, die es unmöglich mache, das Haus ausreichend zu beheizen. In der kalten Jahreszeit, vor allem von Januar bis März wären keine ausreichenden Temperaturen erreicht worden. In den Räumen, vor allem im... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Kerpen, Urteil vom 28.04.2010
- 110 C 212/09 -

Mietminderung wegen Zigarettenrauch aus undichten Versorgungsschächten

Zigarettenrauch stellt eine Belästigung dar

Undichte Versorgungsschächte können einen Mietmangel darstellen, der Mieter zur Minderung der Miete berechtigt. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Kerpen hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatten Mieter eine Wohnung für 335,31 Euro angemietet. In der Wohnung waren die Versorgungsschächte nicht ordnungsgemäß abgedichtet, so dass Zigarettenrauch aus der darunter liegenden Wohnung in ihre Wohnung drang. Auch stimmte die vereinbarte Wohnfläche laut Mietvertrag von 78,09 qm nicht. Tatsächlich war die Wohnung nur 68,387 qm groß.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Kerpen, Urteil vom 15.01.2002
- 20 C 443/01 -

Mieter darf im Garten Schaukel, Sandkasten und Klettergerüst aufstellen

Garten dient Erholungszwecken

Soweit Mieter berechtigt sind, den Garten zu nutzen, dürfen sie eine Schaukel und andere Spielgeräte aufstellen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Kerpen hervor.

Im zugrunde liegenden Fall bewohnten Mieter eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus. Den Mietern war laut Hausordnung die Nutzung des Gartens zu Erholungszwecken erlaubt. Ein Mieter stellte für seinen Sohn eine Doppelschaukel, ein Klettergerüst mit Rutsche und einen Sandkasten auf. Der Vermieter verklagte den Mieter vor dem Amtsgericht Kerpen auf Entfernung dieser Gegenstände aus dem Garten.... Lesen Sie mehr




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