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Montag, 21. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Kenzingen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Kenzingen, Urteil vom 29.01.2008
- 1 C 169/07 -

Rückwärts Ausparken: Straßenverkehrsordnung gilt auch auf Parkplätzen

Besondere Aufmerksamkeit beim rückwärtigem Ausparken

Gerade beim Rückwärtsausparken aus einer Parkbucht muss ein Autofahrer besonders aufmerksam und stets bremsbereit sein. Kommt es zu einem Unfall, trifft ihn sonst unter Umständen die Hauptschuld. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Kenzingen im Breisgau hervor.

Eine Autofahrerin (spätere Klägerin) stellte ihr Fahrzeug auf einem Privatparkplatz ab. Dieser ist so eingerichtet, dass sich die gegenüberliegenden Parkbuchten im rechten Winkel zur Fahrstraße in mehreren Reihen befinden. Eine andere Frau (Beklagte) hatte ihren Pkw auf der gegenüberliegenden Seite der Parkstraße abgestellt. Beide Fahrzeuge standen etwas um eine Parkbucht seitlich versetzt, jeweils mit dem Heck zueinander. Beim rückwärts Ausfahren der beiden Fahrzeugführerinnen kam es zu einer Kollision der beiden Fahrzeuge. Die Klägerin behauptet, sie sei bereits vollständig aus der Parklücke ausgefahren und hatte bereits den Vorwärtsgang eingelegt,... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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