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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Karlsruhe“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Karlsruhe, Urteil vom 12.08.2009
- 9 C 93/09 -

AG Karlsruhe: "Abofallen-Inkasso - Geltendmachung unberechtigter Forderungen aufgrund irreführender Internetseite durch Anwalt ist Beihilfe zum versuchten Betrug

Inkasso-Anwältin muss wegen Inkasso für ein dubioses "Geburtstags-Archiv" Schadensersatz zahlen

Wenn es eine Internetseite ersichtlich darauf angelegt, Internetbenutzer über die Kostenpflichtigkeit des Angebots zu täuschen, erfüllt die Geltendmachung von etwaigen Nutzungsgebühren durch den Anbieter den Tatbestand des versuchten Betrugs. Der Anwalt, der für den Betreiber der Internetseite das Inkasso betreibt, kann sich wegen Beihilfe zum (versuchten) Betrug strafbar machen, wenn er diese Hintergründe kennt und für die Firma in einer Vielzahl von Fällen Ansprüche aus angeblich so zustande gekommenen Verträgen geltend macht. Der Anwalt muss daher für die Anwaltskosten, die durch die außergerichtliche Abwehr einer derartigen Forderung entstehen, Schadensersatz leisten. Dies geht aus einer entscheidung des Amtsgerichts Karlsruhe hervor.

Im zugrunde liegenden Fall ging es um eine Münchener Rechtsanwältin (Beklagte), die für eine Firma in einer Vielzahl von Fällen das Inkasso durchführte. Die Firma betreibt Homepages, unter anderem die Seite www.... Auf dieser Homepage wird innerhalb verschiedener Rubriken "Alles, was man für eine tolle Geburtstagsparty braucht" angeboten. In dem für Nutzer vorgesehenen Formular für die Anmeldung findet sich der Satz: "Bitte fülle für deine Anmeldung * alle Felder vollständig aus:"Wenn man die entsprechende Seite ganz nach unten scrollt, findet sich zu dem Sternchen der Hinweis:Um Missbrauch und... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Amtsgericht Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2004
- 8 C 240/04 -

Höherer Lärmpegel nach Laminatverlegung gibt Mieter kein Minderungsrecht

Keine Nachrüstungspflicht des Vermieters wegen Lärmbelästigung in älteren Wohngebäuden

Wird in älteren Wohngebäuden der Teppichboden durch Laminat oder Parkett ersetzt, dürfen die darunter wohnenden Mieter nicht einfach die Miete mindern, wenn sie vermehrt Trittgeräusche wahrnehmen.

Deshalb hat das Amtsgericht Karlsruhe ein Mieter-Ehepaar dazu verurteilt, an ihren Vermieter insgesamt 1.440 Euro an Miete nachzuzahlen. Diesen Geldbetrag hatten sie seit einer Renovierung in der über ihnen liegenden Wohnung als Mietminderung einfach einbehalten. Eine Mietminderung komme nur in Betracht, wenn die Wohnung sich nicht mehr in vertragsgemäßem Zustand befinde, klärte das... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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