die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Ingolstadt“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Ingolstadt, Urteil vom 03.02.2009
- 10 C 2700/08 -
Diskobesucher dürfen nicht ohne Einwilligung fotografiert werden
Wer ohne Einwilligung fotografiert wird, hat Anspruch auf Unterlassung
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Das gilt auch für Besucher einer Diskothek. Der Eintritt in eine Diskothek beinhaltet per se kein Einverständnis in die Anfertigung und Veröffentlichung des eigenen Bildnisses, auch wenn in derartigen Lokalen heute üblicherweise entsprechende Fotografien gefertigt und zu Werbezwecken im Internet veröffentlicht werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Ingolstadt hervor, das auf Antrag eine einstweilige Verfügung erließ.
Der Verfügungskläger war während eines Disko-Besuchs in München fotografiert worden, ohne um Erlaubnis gebeten worden zu sein. Das Foto wurde in einem großen Internetportal mit dem Themenschwerpunkt "Nightlife" veröffentlicht. Die Portalbetreiberin verteidigte sich mit dem Argument, dass es mit der Einführung von Digitalkameras üblich geworden sei, dass in Diskotheken fotografiert werde. Der Kläger habe sich auch bewusst in die Öffentlichkeit einer Diskothek begeben und damit rechnen müssen, fotografiert zu werden. Es gebe kaum eine öffentliche Party in München, auf der nicht fotografiert werde. Überdies habe er zumindest konkludent seine Einwilligung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
