die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Herborn“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Herborn, Urteil vom 29.09.2006
- 50 C 291/06 (13) -
Mieter muss Kosten für Austausch einer von ihm beschädigten Badewanne nur teilweise übernehmen
Stahlbadewannen haben eine Nutzungszeit von 23 Jahren
Ein Mieter, der eine Badewanne beschädigt, muss dem Vermieter nicht den Neupreis erstatten. Vielmehr muss sich der Vermieter die Zeit, in der der Mieter die Wanne nutzte, anrechnen lassen (neu für alt). Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Dillenburg - Zweigstelle Herborn hervor.
Im zugrunde liegenden Fall zog ein Mieter aus seiner Wohnung aus, in der er zuvor acht Jahre gelebt hatte. Zu Beginn des Mietverhältnis hatte der Vermieter eine neue Stahlblech-Badewanne einbauen lassen. Beim Auszug stellte der Vermieter fest, dass der Mieter die Wanne beschädigt hatte. Auf dem Boden der Wanne gab es eine Schlagstelle. In dem Wohnungsübergabeprotokoll hielten Mieter und Vermieter einvernehmlich fest: "Wanne ist zu Lasten …" des Mieters "zu wechseln!"Die Wanne wurde sodann ausgetauscht. Es entstanden dabei Kosten von 770,24 Euro. Der Mieter wollte aber nicht alle Kosten übernehmen. Er meinte, dass der Vermieter... Lesen Sie mehr