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Montag, 21. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Heidelberg“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Heidelberg, Urteil vom 28.07.2010
- 29 C 139/10 -

AG Heidelberg: Auskünfte über Kick-Backs können auch noch nach Jahren verlangt werden

Verjährungzeitraum richtet sich auch nach Kenntnis der Umstände aufklärungspflichtiger Tatsachen

Die Verjährung eines Auskunftsanspruches aus einem Anlageberatungsvertrag richtet sich auch nach der Kenntnis der Umstände aufklärungspflichtiger Tatsachen. Auch vier Jahre nach Auftragsbeendigung kann das Auskunftsbegehren noch angemessen sein. Dies entschied das Amtsgericht Heidelberg.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Verbraucher nach Auszahlung einer Lebensversicherung von seinem Bankberater einen Anruf erhalten. Der Kunde hatte sich daraufhin am 17. Februar und 21. Februar 2005 beraten lassen und Kapitalanlagen erworben. Mit Schreiben vom 27. Juli 2009 hatte er die Bank aufgefordert, ihm über erhaltenen Vertriebs- und Vertriebsfolgeprovisionen im Zusammenhang mit seinen getätigten Anlagegeschäften Auskunft zu erteilen. Nach erfolglosem Fristablauf hatte er Klage erhoben.Das Amtsgericht Heidelberg bestätigte die Auffassung des Klägers. Die Bank musste die gewünschten Auskünfte erteilen. Es sei ein Anlageberatungsvertrag... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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