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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Hamburg-Wandsbek“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 08.02.2002
- 716A C 265/01 -

Verschattung und eingeschränktes Sichtfeld durch nachträglich angebauten Balkon rechtfertigen Mietminderung von 10 %

Mietsache mit Mangel behaftet

Wird durch den nachträglichen Anbau eines Balkons der Lichteinfall und das Sichtfeld der darunter liegenden Wohnung eingeschränkt, so liegt ein Mietmangel vor. Dieser rechtfertigt eine Mietminderung von 10 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek hervor.

Im zugrunde liegenden Fall baute die Vermieterin im Dezember 2000 an einer Wohnung einen Balkon an. Dieser hatte eine Länge von 7 m und eine Tiefe von 1,50 m. Die Mieter der darunter liegenden Wohnung beschwerten sich daraufhin über den verminderten Lichteinfall sowie das eingeschränkte Blickfeld und minderten daher ihre Miete. Der Balkonboden befand sich unmittelbar oberhalb der Fenster der Wohnung. Die Vermieterin erkannte das Minderungsrecht nicht an und erhob Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek entschied zu Gunsten der Mieter. Ihnen habe ein Recht zur Mietminderung... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 20.11.1995
- 713b C 736/95 -

Aufstellen einer Hundehütte oder eines Planschbeckens im mitgemieteten Garten erlaubt

Aufstellen gehört zur vertragsgemäßen Nutzung des Gartens

Umfasst der Mietvertrag über eine Wohnung zugleich die Mitnutzung des Gartens, so ist der Mieter dazu berechtigt eine Hundehütte aufzustellen. Dies gehört zur vertragsgemäßen Nutzung des Gartens. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall umfasste der Mietvertrag über eine Wohnung zugleich die Mitnutzung des Gartens. Zudem war eine Hundehaltung erlaubt. Eine Mieterin stellte daher im Garten eine Hundehütte auf. Die Eigentümerin des Grundstücks fühlte sich dadurch jedoch gestört und verlangte die Beseitigung der Hundehütte. Nachdem die Mieterin sich weigerte dem nachzukommen, erhob die Eigentümerin Klage.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 23.10.1990
- 716c C 114/90 -

Vermieter kann genehmigte Hundehaltung nur bei wichtigen Gründen widerrufen

Gelegentliches Bellen genügt nicht zur Annahme eines wichtigen Grundes

Hat der Vermieter die Hundehaltung genehmigt, so kann er seine Zustimmung nur bei Vorliegen wichtiger Gründe widerrufen. Das gelegentliche Bellen genügt nicht zur Annahme eines wichtigen Grundes. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieter einer Wohnung hielten mit Zustimmung ihrer Vermieter einen Hund. Die Vermieter behaupteten nachfolgend, dass von dem Hund erhebliche Belästigungen der Mitbewohner ausgingen. Sie forderten daher die Mieter dazu auf, den Hund aus der Wohnung zu entfernen. Die Mieter bestritten eine Belästigung und weigerten sich dem Begehren der... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 04.09.2012
- 716b C 53/12 -

Glatteisunfall: Geschädigter muss Verletzung von Kontroll- und Überwachungs­pflichten nachweisen

Bloße Pflichtverletzung durch Dritten genügt nicht

Wird die Winterdienstpflicht auf eine Reinigungsfirma übertragen, so hat der Delegierende weiterhin eine Kontroll- und Überwachungspflicht. Kommt die Firma ihren Pflichten nicht nach und verletzt sich dadurch jemand, so muss die verunfallte Person eine Verletzung der Aufsichtspflicht durch den Delegierenden nachweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall begehrte ein Wohnungseigentümer von der Wohnungseigentümergemeinschaft Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 2.500 € wegen eines Glatteisunfalls. Der Wohnungseigentümer kam im Dezember 2010 gegen 10 Uhr vor dem Haus der Wohnungseigentümergemeinschaft auf dem nicht vom Schnee geräumten öffentlichen Gehweg zu Fall. Mit der Durchführung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 21.06.2010
- 740 C 31/10 -

Wohnungseigentum: Installation von Rauchmeldern kann nicht über Mehrheitsbeschluss erfolgen

Rauchwarnmelder sind als Sondereigentum einzustufen

Eine Eigentümer­gemeinschaft kann nicht per Mehrheitsbeschluss die Installation von Rauchwarnmeldern beschließen, da Geräte dieser Art als Sondereigentum anzusehen sind und der Mehrheitsbeschluss somit nicht die erforderliche Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Gegenstand hat. Dies entschied das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek.

Im zugrunde liegenden Streitfall wurde auf einer Wohnungseigentümerversammlung beschlossen, in Schlafzimmern, Fluren und Kinderzimmern der Wohnungen Rauchwarnmelder zu installieren. Die Kosten für die Installation sollte aus den Instandhaltungsrücklagen beglichen werden, die jährliche Wartung sollte durch den Hausmeister erfolgen.Einige der Eigentümer hielten diesen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 27.05.2004
- 711 C 36/04 -

Vermieter darf für die Ausstellung des Vertrages nichts berechnen

Keine "Vertragsausfertigungsgebühr"

Mieter sind nicht verpflichtet, ihrem Vermieter eine "Vertragsausfertigungsgebühr" für den Mietvertrag zu zahlen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek hervor.

Im Fall begehrte die Mieterin die Rückzahlung der von der Vermieterin (Beklagten) erhobenen Vertragsausfertigungsgebühr. Zu dieser Zahlung hatte sich die Mieterin laut § 42 des Mietvertrages verpflichtet. Das Gericht war der Auffassung, dass die Regelung des Mietvertrages zur Vertragsausfertigungsgebühr gemäß § 134 BGB nichtig ist, denn die Ausfertigung eines Mietvertrages wird grundsätzlich... Lesen Sie mehr




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