die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Hamburg-Wandsbek“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 21.06.2010
- 740 C 31/10 -
Wohnungseigentum: Installation von Rauchmeldern kann nicht über Mehrheitsbeschluss erfolgen
Rauchwarnmelder sind als Sondereigentum einzustufen
Eine Eigentümergemeinschaft kann nicht per Mehrheitsbeschluss die Installation von Rauchwarnmeldern beschließen, da Geräte dieser Art als Sondereigentum anzusehen sind und der Mehrheitsbeschluss somit nicht die erforderliche Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Gegenstand hat. Dies entschied das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurde auf einer Wohnungseigentümerversammlung beschlossen, in Schlafzimmern, Fluren und Kinderzimmern der Wohnungen Rauchwarnmelder zu installieren. Die Kosten für die Installation sollte aus den Instandhaltungsrücklagen beglichen werden, die jährliche Wartung sollte durch den Hausmeister erfolgen.Einige der Eigentümer hielten diesen Mehrheitsbeschluss für einen unzulässigen Eingriff in ihr Sondereigentum und klagten vor dem Amtsgericht Hamburg-Wandsbek gegen den Einbau der Rauchwarnmelder.Das Gericht gab den klagenden Eigentümern Recht und erklärte den Beschluss der Eigentümer... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 27.05.2004
- 711 C 36/04 -
Vermieter darf für die Ausstellung des Vertrages nichts berechnen
Keine "Vertragsausfertigungsgebühr"
Mieter sind nicht verpflichtet, ihrem Vermieter eine "Vertragsausfertigungsgebühr" für den Mietvertrag zu zahlen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek hervor.
Im Fall begehrte die Mieterin die Rückzahlung der von der Vermieterin (Beklagten) erhobenen Vertragsausfertigungsgebühr. Zu dieser Zahlung hatte sich die Mieterin laut § 42 des Mietvertrages verpflichtet. Das Gericht war der Auffassung, dass die Regelung des Mietvertrages zur Vertragsausfertigungsgebühr gemäß § 134 BGB nichtig ist, denn die Ausfertigung eines Mietvertrages wird grundsätzlich... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
