die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Hamburg-Mitte“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hamburg-Mitte, Urteil vom 23.03.2006
- 49 C 474/05 -
Keine Mietminderung aufgrund eines angrenzenden Sado-Maso-Cafés
Mieterin fühlt sich durch aufreizendes Auftreten der Gäste eines Sado-Maso-Cafés gestört
Ist die Nutzung der Mietsache an sich nicht beeinträchtigt, so kann kein Mietmangel geltend gemacht werden. Ereignisse wie Begegnungen mit Mitgliedern der Sado-Maso-Szene auf der Straße gehören nicht zur mietvertraglichen Gewährleistungspflicht, so dass der Vermieter hierfür auch nicht haftbar gemacht werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
Die Klägerin im vorliegenden Fall sah sich zu einer Mietminderung berechtigt, da sie sich durch die aufreizend und provokativ gekleideten Gäste eines nahe gelegenen Sado-Maso-Cafés belästigt fühlte. Außerdem befürchtete sie, dass ihre Wohnanschrift durch die Nachbarschaft zu diesem Café in Verruf geraten könnte.Das Amtsgericht Hamburg bestätigte die Forderung des Vermieters auf Zahlung der vollständigen Monatsmiete. Ein Recht zur Minderung habe der Mieterin nicht zugestanden, da die Mietwohnung keinen Mangel aufgewiesen habe, der die Tauglichkeit zu Wohnzwecken minderte (§ 536 Abs. 1 BGB). In der Begegnung mit entsprechend gekleideten... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
