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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Hamburg-Barmbek“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Urteil vom 03.02.2017
- 811b C 273/15 -

Nichteinladung zu Wohnungs­besichtigungen aufgrund ethnischer Herkunft begründet Ent­schädigungs­anspruch

Entschädigung in Höhe der dreifachen Monatsmiete

Wird ein Wohnungssuchender aufgrund seiner ethnischen Herkunft nicht zu einer Wohnungs­besichtigung eingeladen, steht ihm nach § 21 Abs. 2 des Allgemeinen Gleich­behandlungs­gesetzes (AGG) eine Entschädigung in Höhe von drei Monatsmieten zu. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Barmbek entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Mutter befand sich seit März 2015 in Hamburg auf Wohnungssuche für sich und ihr Kind. Sie bewarb sich dabei unter anderem für mehrere Wohnungen einer Vermieterin. Da die Bewerbungen jedoch sämtlich mit einer Absage bezüglich einer Wohnungsbesichtigung endeten, kam ihr der Verdacht, dass dies mit ihrem türkischen Namen zu tun haben könne. Ein Freund bestätigte diesen Verdacht dadurch, dass er jeweils am selben Tag einer Absage weitere Interessensbekundungen für die Wohnungen per E-Mail versendete, wobei er jeweils erfundene deutsch oder türkisch klingende Namen verwendete, und alle türkisch klingenden... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Urteil vom 24.01.2003
- 815 C 238/02 -

Mietminderung von ca. 24 % aufgrund nächtlicher Ruhestörung durch Marder

Erhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs durch erhebliche Störung der Nachtruhe

Kommt es aufgrund eines Marders zu einer erheblichen Störung der Nachtruhe durch Lärm, so kann dies eine Mietminderung von ca. 24 % rechtfertigen. Denn eine erhebliche nächtliche Ruhestörung beeinträchtigt den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Dachgeschosswohnung seine Miete für den November 2001 um 23,55 %. Hintergrund dessen war, dass in dieser Zeit ein Marder im Hohlraum zwischen Dachaußen und -innenhaut lebte und vor allem nachts erheblichen Lärm durch das Herumlaufen und Fauchen verursachte. Der Vermieter hielt das Minderungsrecht lediglich in Höhe von 15,7 % für... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Urteil vom 30.11.2011
- 820 C 79/11 -

Mieter hat Anspruch auf Anbringung einer Markise trotz Wärme­dämm­verbund­system

Triftiger Grund zur Versagung der Erlaubnis zur Anbringung besteht nicht

Ein Mieter hat trotz des an der Fassade befindlichen Wärme­dämm­verbund­systems einen Anspruch auf Anbringung einer Markise. Ein triftiger Grund zur Versagung der Erlaubnis zur Installation der Markise besteht nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In Folge von Sanierungsarbeiten am Wohnhaus wurde die von den Mietern einer Wohnung angebrachte Markise entfernt. Nach dem Abschluss der Arbeiten wollten die Mieter eine neue Markise anbringen. Dies wurde ihnen jedoch von den Vermietern mit der Begründung, dass durch die Installation der Markise das Wärmedämmverbundsystem beschädigt werden... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Beschluss vom 14.12.2005
- 816 C 305/05 -

Vermieter muss die Haltung eines American Bulldog nicht erlauben

American Bulldog gilt als gefährliches Tier

Der Vermieter muss die Haltung eines American Bulldog in der Wohnung nicht erlauben. Vielmehr steht ihm ein Beseitigungsanspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieterin einer Wohnung hielt einen American Bulldog. Laut dem Mietvertrag war die Hundehaltung genehmigungspflichtig. Erst nachdem sich einige Mieter über den Hund beschwert hatten, erfuhr die Vermieterin von dem Hund. Sie verlangte daraufhin die Beseitigung des Hundes. Da sich die Mieterin weigerte dem nachzukommen, erhob die Vermieterin Klage.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Urteil vom 25.07.2005
- 812 C 322/03 -

Bei Streit über Mietkautionszahlung muss der Mieter die Kautionszahlung nachweisen

Nachweis durch Quittung oder Bankbeleg

Wer nach Beendigung eines Mietverhältnisses seine gezahlte Kaution vom Vermieter zurückhaben möchte, muss im Zweifel beweisen, dass er diese bei Einzug auch gezahlt hat. Dies hat das Amtgericht Hamburg-Barmbek entschieden.

Im zugrundeliegenden Fall hatte das Haus den Eigentümer gewechselt. Der aktuelle Vermieter des Mieters hatte kein Belege oder Unterlagen darüber, dass der Mieter eine Mietkaution geleistet hatte.Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek entschied, dass der Mieter die Zahlung nachweisen müsse, z. B. durch eine Quittung oder einen Überweisungsbeleg. Wer nach Beendigung eines... Lesen Sie mehr




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