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Montag, 21. Mai 2012

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Aktuell diskutiert


die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Hagen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Hagen, Urteil vom 09.09.1996
- 14 C 149/96 -

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld nach Verbrennung durch heiß servierte Suppe

Ein Gastronom verletzt nicht seine Verkehrssicherungspflicht, wenn er es unterlässt, auf die Gefahr einer möglichen Verletzung durch eine zu heiß verzehrte Speise hinzuweisen

Wer sich beim Verzehr an einer üblicherweise heiß servierten Speise verbrennt, trägt dafür die alleinige Verantwortung. Der Gastronom ist nicht dazu verpflichtet, beispielsweise bei einer noch dampfenden Suppe auf die Gefahr einer möglichen Verbrennung hinzuweisen. Dies bestätigte das Amtsgericht Hagen.

Die Besucherin eines Gasthauses bekam als Vorspeise eine Suppe serviert, an der sie sich den Mundraum verbrannte. Nach ärztlichem Attest erlitt die Frau ein ausgeprägtes Ödem der Unterlippe mit Blasenbildung sowie eine starke Rötung an Gaumen und Wangenschleimhaut. Die Frau verlangte daraufhin vom Gastronom die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 1.800 DM. Zu ihrer Begründung führte sie Klägerin aus, sie habe den Löffel nur halbvoll mit Suppe gefüllt und äußerst vorsichtig in den Mund geflößt. Trotz dieser Verhaltensweise sei es zu den Verbrennungen zweiten Grades gekommen. Nach Ansicht der Klägerin müsse die Suppe in der Mikrowelle erhitzt worden sein.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Amtsgericht Hagen, Urteil vom 14.04.2008
- 9 C 500/07 -

Nicht immer Mietminderung für deutlich zu kleine Wohnung

Keine Wohnflächenvereinbarung durch Zeitungsannonce - Mietvertrag ist maßgeblich

Fehlt eine Größenangabe im Mietvertrag, kann der Mieter die Miete nicht mindern, weil die Wohnung angeblich zu klein ist. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hagen hervor.

Im zugrunde liegenden Fall mietete ein Familienvater eine Wohnung, die angeblich 100 Quadratmeter groß sein sollte - so stand es jedenfalls im Inserat. Mehrere Jahre später ließ er die Wohnung ausmessen. Dabei stellte sich heraus, dass die tatsächliche Größe nur bei knapp 90 Quadratmetern lag. Da der Mieter wohl davon gehört hatte, dass Abweichungen von mehr als zehn Prozent laut der... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Amtsgericht Hagen, Urteil vom 09.06.2008
- 140 C 26/08 -

Zu wenig Frauen: Gleichberechtigung im Fitness-Studio

Urteil zum allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz: Mann hat trotz Frauen-Quote Anspruch auf Aufnahme in Fitness-Studio

Das Amtsgericht Hagen hatte den Fall eines Mannes zu entscheiden, dem die Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio mit der schriftlich formulierten Begründung verweigert worden war, dass man ihn derzeit nicht aufnehmen könne, weil man unterhalb der wünschenswerten Quote an weiblichen Mitgliedern liege.

Dies verstößt gegen das Benachteiligungsverbot des § 19 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Im Prozess trug die Betreiberin des Studios hingegen vor, dass das Geschlecht des Klägers nicht der Grund für die Verweigerung des Vertragsschlusses gewesen sei. Ausschlaggebend sei vielmehr gewesen, dass sich der Kläger unsympatisch, schroff und beleidigend verhalten und sich eine verbale... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Amtsgericht Hagen, Urteil vom 26.03.2008
- 17 C 62/08 -

Gratis-SMS muss gratis sein: Kein Anspruch auf Entgelt, wenn eine Internetseite den Eindruck auf Unentgeltlichkeit vermittelt

Falsches Gratis-Angebot - Entgeltlichkeit der Leistung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt

Immer wieder stellen sich vermeintliche Gratis-Angebote im Netz plötzlich als sehr kostspielig heraus. Das Amtsgericht Hamm hatte ein derartigen Fall von "Internet-Abzocke" zu entscheiden.

Im zugrunde liegenden Fall sollte eine Internetnutzerin 96,- EUR zahlen. Sie hatte die Seite www.smsfree100.de besucht. Überall auf der Seite wurden Begriffe wie "free", "gratis" und "umsonst" benutzt. Nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stand, dass die Leistung entgeltlich erfolgt.Das Amtsgericht Hamm wies die Zahlungsklage ab. Die Klausel in den Allgemeinen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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